Prozesse - München:Supermarktkette darf keine Trikots mit Adlerlogo verkaufen

München (dpa/lby) - Die Supermarktkette Real darf keine Retro-Trikots mit Adlerlogo verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag im langjährigen Rechtsstreit um das Logo des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschieden. In einem Teilurteil hat es damit dem DFB Recht gegeben, der die Kette verklagt hatte, weil diese zur Weltmeisterschaft 2014 Retro-T-Shirts und Automatten mit dem berühmten Logo verkauft hatte. Der Fußballbund sah in der Verkaufsaktion unlauteren Wettbewerb.

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München (dpa/lby) - Die Supermarktkette Real darf keine Retro-Trikots mit Adlerlogo verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag im langjährigen Rechtsstreit um das Logo des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschieden. In einem Teilurteil hat es damit dem DFB Recht gegeben, der die Kette verklagt hatte, weil diese zur Weltmeisterschaft 2014 Retro-T-Shirts und Automatten mit dem berühmten Logo verkauft hatte. Der Fußballbund sah in der Verkaufsaktion unlauteren Wettbewerb.

Das sah auch das OLG so, denn die T-Shirts seien "nahezu identisch nachgeahmt" worden. Real muss den Verkauf damit unterlassen und den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden ersetzen. Der Streit ist aber noch nicht zu Ende. Der DFB hatte auch markenrechtlich wegen der T-Shirts und Automatten geklagt. Das OLG setzte das Verfahren aber in dieser Hinsicht aus, bis die Behörden über den Markenschutz des DFB-Logos entschieden haben. Real hat bei den Markenämtern Anträge auf Löschung des DFB-Markenschutzes gestellt.

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