Prozesse - Karlsruhe:BGH: Klagen der Umwelthilfe sind rechtens

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Urteil fest. (Az. I ZR 149/18)

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Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Urteil fest. (Az. I ZR 149/18)

Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma erfolgreich von der DUH abgemahnt worden war. Sie hatte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert.

Die Umwelthilfe ist auch deshalb umstritten, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Diese Prozesse vor den Verwaltungsgerichten führt sie in ihrer zentralen Rolle als Umweltschutzorganisation. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf sie außerdem Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen - genauso wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund.

Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Daraus erzielte die DUH zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen, laut jüngstem Jahresbericht knapp 2,2 Millionen Euro 2017.

Der Autohändler unterstellte der Umwelthilfe, mit diesen Klagen in erster Linie Geld machen zu wollen - um politische Kampagnen querzufinanzieren und den Geschäftsführern ein üppiges Gehalt zu sichern. Dafür treibe die DUH vor den Gerichten bewusst den Streitwert in die Höhe, so ein Vorwurf. "Wir haben diese Umstände geprüft", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung. Es deute aber nichts auf Rechtsmissbrauch hin.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch äußerte sich erleichtert. Die Umwelthilfe sei durch die Aufdeckung des Dieselskandals "natürlich schon eine Störgröße geworden", sagte er. "Wir haben in den letzten Monaten einfach erlebt, dass man versuchte, uns permanent zu diskreditieren." Von den insgesamt 20 Branchen, die die DUH stichprobenartig überwache, sei die Automobilindustrie die einzige, die sich derart hartnäckig gegen die Kontrollen zur Wehr setze.

Die Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und das Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg bedauerten die Entscheidung. "Wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen", erklärte der Geschäftsführer der Kfz-Innung, Christian Reher. Nachgedacht werde über eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg oder eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

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