Polizei:Seehofer hat noch "einige Fragen" zu Gesichtserkennung

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Ein Reisender steht vor einer Überwachungskamera, die während einer Testphase zur Gesichtserkennung im Bahnhof Südkreuz zu sehen ist. Foto: picture alliance / Jörg Carstensen/dpa (Foto: dpa)

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Zagreb/Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Verzicht einer Software zur Gesichtserkennung im Polizeigesetz mit Unklarheiten begründet.

"Im Moment habe ich einige Fragen, auch ich persönlich. Das ist ja keine ganz nebensächliche Angelegenheit", sagte der CSU-Politiker am Freitag am Rande eines EU-Ministertreffens in Zagreb. "Die möchte ich abklären und dann werden wir im parlamentarischen Raum entscheiden, wie wir damit weiter umgehen."

In einem Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist von einer Software zur Gesichtserkennung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht mehr die Rede.

In einer älteren Fassung des Entwurfs hieß es hingegen, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten "automatisch mit biometrischen Daten abgleichen", die sie weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, "soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die (zur Fahndung) ausgeschrieben sind". Dieser Passus wurde nun gestrichen.

Welche Fragen konkret noch zu klären sind, wollte Seehofer nicht sagen. "Das sind immer schwierige juristische und praktische Fragen." Alles müsse sehr sorgfältig gemacht werden. Vom Tisch ist die Gesichtserkennung für das Innenministerium allerdings noch nicht. Man werde sich um das Thema weiterhin kümmern, sagte Seehofer.

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