Mehr als ein Jahr, nachdem die Kreisbehörde den Abriss angeordnet hat, stehen die drei Schwarzbauten am Wolfratshauser Isarspitz noch immer - und könnten es aus Sicht einer kürzlich neu formierten Bürgerinitiative dauerhaft bleiben. Die Idee der Gruppe um den Geretsrieder Burkhard Stüwe: Sobald alle juristischen Verfahren zu den Häusern abgeschlossen sind, soll der Wolfratshauser Stadtrat eine aktive Duldung für alle Gebäude aussprechen. Die Kommune könne die Bauten anschließend für soziale Zwecke und damit im Sinne des Allgemeinwohls nutzen.
Das hat die Bürgerschaftsinitiative gegen Wohnraumvernichtung, Baurechtsmissbrauch und Behördenwillkür (BIWOB) nun in einem offenen Brief an den Wolfratshauser Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) formuliert. Darin schreibt die Gruppe um Stüwe zwar von einem "legalen juristischen Weg", die Häuser zu erhalten. Doch weder der Wolfratshauser Rathauschef noch das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen scheinen dies für gangbar zu halten.
Auf Anfrage der SZ teilt Heilinglechner mit, dass ihm ein solcher legaler Weg, um Schwarzbauten zu erhalten, unbekannt sei. "Und wenn es diesen Weg geben würde, gäbe es faktisch keine Schwarzbauten in der Bundesrepublik." Tatsache sei, dass über eine Duldung nur die Untere Bauaufsichtsbehörde - im Landratsamt - entscheiden könne, nicht die Stadt Wolfratshausen.
Noch sind Klagen gegen die Abrissanordnung anhängig
Noch ist die Abrissanordnung der Kreisbehörde allerdings nicht rechtsgültig. Dagegen ist vor dem Verwaltungsgericht München geklagt worden. Ein Verhandlungstermin stehe aus, so Sabine Schmid, Sprecherin am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Kaum mehr ist von der Behörde aufgrund des laufenden, juristischen Verfahrens zu erfahren. Der BIWOB-Vorschlag scheint aber für ungangbar bewertet zu werden. "Weder der Kreis noch die Kommune können Eigentümer von Schwarzbauten werden", so die Sprecherin. Zudem verdeutlichte Landrat Josef Niedermaier (FW) vor langem, dass er die Sache für rechtlich geklärt hält.
Bei den Häusern am Isarspitz hatte die Kreisbehörde während der Bauphase im Jahr 2017 Überschreitungen der Genehmigungsvorgaben bemängelt. 2021 urteilte das Verwaltungsgericht, dass es sich um Schwarzbauten handelte. Das bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.