Isarspitz:Klage gegen Abrissanordnung

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Mit den Neubauten am Isarspitz wird sich das Verwaltungsgericht erneut beschäftigen müssen. (Foto: Manfred Neubauer)

Der Eigentümer dreier Schwarzbauten in Wolfratshausen geht gerichtlich gegen Bescheide des Landratsamts vor, die Häuser zu entfernen.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Die drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen werden vermutlich in diesem Jahr noch stehen bleiben. Denn der Eigentümer, ein Geretsrieder Bauunternehmer, hat wie angekündigt Klage gegen die vom Landratsamt Ende Januar erteilten Anordnungen zur Beseitigung der Häuser eingereicht. "Am Verwaltungsgericht München sind in dieser Sache seit Ende Februar 2023 insgesamt sieben Klagen gegen die Abrissanordnungen und Duldungsverfügungen eingegangen", berichtet der stellvertretende Pressesprecher des Münchner Verwaltungsgerichts Florian Huber auf Anfrage. "Drei Klagen hat der Eigentümer gegen die Abrissanordnungen erhoben, die restlichen Klagen beziehen sich auf die Duldungsanordnungen." Diese hat die Kreisbehörde zeitgleich an die Mieter der Neubauten versandt, die den Abriss zu erdulden hätten. Die behördlich erteilten Anordnungen sind damit noch nicht rechtsgültig. Erst wenn dies der Fall ist, müssen die Einfamilienhäuser innerhalb von zwölf Monaten entfernt werden.

Der Fall, der auch überregional für Aufsehen sorgt, bekommt nun also ein weiteres Kapitel. Denn dank der neuerlichen Klagen wird sich das Verwaltungsgericht wieder mit den Gebäuden befassen müssen. Dieses hatte bereits im Sommer 2021 festgestellt, dass es sich bei den drei Häusern um Schwarzbauten handle, die nachträglich nicht genehmigt werden könnten und daher abgerissen werden müssten. Zur Verhandlung war es gekommen, weil das Landratsamt bereits beim Bau 2017 diverse Überschreitungen der Vorgaben aus der Baugenehmigung bemängelt hatte. Unter anderem wurde das ursprünglich etwa 80 Zentimeter unter der Straße liegende Gelände unrechtmäßig aufgeschüttet, Wände und First sind höher als erlaubt, die Dachneigung weicht von den Vorgaben ab und statt Carports wurden Doppelgaragen errichtet. Der Bauherr, der deshalb bereits ein Bußgeld von 50 000 Euro bezahlt hat, legte gegen das Urteil Berufung ein. Diese wurde jedoch vom Verwaltungsgerichtshof 2022 in erster Instanz abgelehnt.

Nachdem auch eine Petition beim bayerischen Landtag, die der Eigentümer mit Mietern zum Erhalt der Häuser eingereicht hatte, erfolglos blieb und sich der Wolfratshauser Bauausschuss mit großer Mehrheit dagegen entschieden hatte, die Bauten mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes nachträglich zu legalisieren, hat das Landratsamt Ende Januar die Beseitigungsanordnungen, wie die Aufrufe zum Abriss formal heißen, verschickt. "Rechtlich ist die Messe gelesen", hatte Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) schon im Vorfeld zur Sache erklärt - jedoch auch angedeutet, dass sich der Abriss noch hinziehen könne. Schließlich müsse davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer von der Möglichkeit, gegen die Anordnungen zu klagen, Gebrauch mache.

Das hat sich nun bewahrheitet. "Ein konkreter Termin für eine mündliche Verhandlung steht angesichts des sehr frühen Stadiums der Verfahren aktuell noch nicht fest", heißt es aus dem Verwaltungsgericht. Aktuell finde das sogenannte "vorbereitende Verfahren" statt, erklärt Sprecher Huber, in dem die Beteiligten zunächst ihre Argumente schriftlich austauschten.

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