Wolfratshausen:Sozialpläne für Schwarzbauten

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Schwarzbau bleibt Schwarzbau, sagen Landratsamt und Stadt zu den Häusern am Isarspitz 24, 24a und 25 in Wolfratshausen. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Um seine illegalen Häuser am Isarspitz zu retten, will sie der Bauherr nun als Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stellen. Doch auch eine Zwischennutzung ist laut Landratsamt nicht zulässig.

Von Sophia Coper, Wolfratshausen

Für den Landkreis und die Stadt Wolfratshausen ist der Fall klar: Die Schwarzbauten am Isarspitz müssen abgerissen werden. Der Bauherr aber kämpft weiter darum, sie zu erhalten. Gegen die Abrissverfügungen für die drei Einfamilienhäuser, die das Landratsamt Anfang des Jahres zugestellt hat, haben der Bauunternehmer aus Geretsried sowie eine Mietpartei beim Verwaltungsgericht München Rechtsmittel eingelegt. Ein konkreter Termin für eine Verhandlung steht noch nicht fest, so lange sind die Verfügungen nicht rechtskräftig. Der Bauherr, der die Immobilien inzwischen seiner Tochter überschrieben hat, schlägt nun eine Zwischennutzung für soziale Zwecke vor. Die ist aber laut Landratsamt gar nicht zulässig.

"Meinem Eindruck nach soll an mir ein Exempel statuiert werden", sagt der Geretsrieder. "Es gibt genügend Beispiele, wo Fehler nachträglich korrigiert und legalisiert wurden." Gerade im Hinblick auf Wohnraummangel und Ressourcenverschwendung sei "die geforderte Beseitigung ein Frevel", entrüstet er sich und gibt sich gleichzeitig kompromissbereit: "Denkbar wäre eine Nutzung für soziale Zwecke." Er habe bereits vorgeschlagen, die Gebäude als Frauenhäuser zu verwenden. Dies aber habe der Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung abgelehnt. "Nun bemühen wir uns um eine Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft", erklärt er. Dieser Vorschlag liege der Stadt jedoch noch nicht vor.

"Eine Zwischennutzung ist rechtlich nicht möglich"

Aussichtsreich wäre aber wohl auch diese Variante kaum, wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt. "Auch eine Zwischennutzung bedarf einer Genehmigung", erklärt Behördensprecherin Marlies Peischer. "Diese ist wegen des Baus im Außenbereich rechtlich schlicht nicht möglich." Dass es sich bei den drei Häusern um Schwarzbauten handle, "wurde über Jahre hinweg immer wieder kommuniziert, geahndet, gerichtlich und zuletzt auch durch den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags bestätigt", betont Peischer. Bereits 2017 sei festgestellt worden, dass planabweichend gebaut wurde, zeitweilig seien Baustopps verordnet worden. "Das ist nicht über Nacht gekommen."

Dass die Bauten nicht den Vorschriften entsprechen, hatte nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in zweiter Instanz bestätigt. Wände und First überschreiten die erlaubten Höhen, das Gelände wurde unrechtmäßig aufgeschüttet und anstelle von Carports wurden Doppelgaragen errichtet. "Das sind keine Lappalien, auch wenn jede Abänderung für sich zunächst gering erscheinen mag. Beispielsweise verändert eine von der Genehmigung abweichende Firsthöhe oder Dachneigung die Maße eines Hauses", betont Peischer. "Diese Häuser dürfen in ihrer Form so nicht existieren." Eine nachträgliche Legalisierung sei zudem nur durch die Bauleitplanung der Stadt Wolfratshausen zu erwirken. Der Stadtrat hat das mit großer Mehrheit abgelehnt.

"Wir werden uns nicht mehr umentscheiden"

Laut dem Wolfratshauser Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) spielt daher die Nutzung der Schwarzbauten keine Rolle — egal ob als privater Wohnraum, Frauenhaus oder Flüchtlingsheim. Den Vorwurf, am Bauherrn ein Exempel statuieren zu wollen, weist er klar von sich. "Wenn ich bereits mehrmals mit einem Baustopp konfrontiert werde und trotzdem weiter baue, muss ich einkalkulieren, dass es Probleme geben wird." Der Grund für die Ablehnung sei in einem größeren Rahmen zu verorten. "Natürlich ist es nicht ressourcenschonend, neue Häuser abzureißen", sagt Heilinglechner. "Das Problem ist, dass wir einen deutschlandweiten Präzedenzfall schaffen, wenn wir anfangen, Schwarzbauten nachträglich zu legalisieren." Er erhalte regelmäßig Anrufe von Amtskollegen und -kolleginnen, die ihm ähnliche Problematiken schildern, so der Bürgermeister. "Das führt nur dahin, dass Leute auf Bergwiesen bauen und später argumentieren, dass das Gebäude nun schon dastehe." Die bloße Existenz dürfe nicht den Bau legitimieren. "In dieser Angelegenheit werden wir uns nicht mehr umentscheiden."

Der Bauherr gibt sich trotz der klaren Worte entschlossen weiterzukämpfen: "Ich rechne mir gute Chancen aus, dass die Häuser am Isarspitz erhalten bleiben", sagt er. Er schaue erwartungsvoll auf die kommenden Verhandlungen.

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