Kulturpolitik:Olympiagelände im Rennen um einen Platz im Welterbe

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Vogelperspektive und auch sonst gute Aussichten: Der Olympiapark in München soll samt Olympiastadion (li.) und Olympiahalle auf die Unesco-Welterbe-Liste, wenn es nach Deutschlands Kunstministern geht. (Foto: imago sportfotodienst)

Die Kulturministerkonferenz beschließt, den "Olympiapark München" auf die deutsche Vorschlagsliste für das Unesco-Welterbe zu setzen. Eine andere bayerische Bewerbung hat es nicht geschafft.

Von Susanne Hermanski

Ein Etappensieg für Münchens Olympiapark: Die Kulturministerkonferenz hat in einer Sondersitzung am Montag die Fortschreibung der deutschen Tentativliste des Unesco-Welterbes beschlossen. Das Münchner Olympiagelände ist nun aufgenommen. Bayerns Kunstminister Markus Blume war erwartungsgemäß einer der Verfechter der Sache. "Der Olympiapark ist ein Symbol für Weltoffenheit, ein Beitrag Bayerns zur Weltarchitektur und bis heute eine beliebte Sport- und Freizeitstätte im Herzen Münchens", sagt er.

"Hier schlägt ein Stück Zeitgeschichte auf ikonische Weise eine Brücke in die Gegenwart, hier findet sich das schönste und berühmteste Olympiastadion der Welt", fügt der gebürtige Münchner lokalpatriotisch hinzu: "Ich würde mich freuen, wenn das Rückenwind für eine erneute Bewerbung für Olympia gibt." Und schon ganz im Sinne des Teamgedankens dankt er auch der Stadt und ihren Politikern "für das umfangreiche Engagement im Bewerbungsverfahren".

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Neben dem Münchner Olympiagelände wurden neu auf die Tentativliste gesetzt: die "Waldsiedlung Zehlendorf - Erweiterung der Welterbestätte 'Siedlungen der Berliner Moderne'" (Berlin), die "Fundstätte der Schöninger Speere - Mensch und Jagd vor 300 000 Jahren" (Niedersachsen), die "Pretziener Wehr" (Sachsen-Anhalt), die "Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts" (Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit Frankreich, Italien und Portugal), die "Keltischen Machtzentren der älteren Eisenzeit nordwestlich der Alpen" (Baden-Württemberg und Hessen in Kooperation mit Frankreich), der "Fernsehturm Stuttgart, Archetyp und Symbol moderner Massenkommunikation" (Baden-Württemberg) und der Naturerbe-Antrag "Grünes Band".

Im Zuge dieses Naturerbe-Antrags kommt Bayern auf der Liste ein weiteres Mal zum Zug - an der Seite von Thüringen, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Doch es gibt auch weniger gute Nachrichten: Die zweite bayerische Bewerbung, "Justizpalast Nürnberg mit Saal 600 und historischem Zellengefängnis - Stätte des Hauptkriegsverbrecherprozesses und Geburtsort des Völkerstrafrechts", wurde nicht berücksichtigt. Auf Vorschlag des Fachbeirats wird hier allerdings aufgrund der beeindruckenden Ton-, Foto- und Filmdokumente, die das Geschehen im Justizpalast Nürnberg dokumentieren, eine Nominierung für das Unesco-Programm Memory of the World geprüft.

Die neue Vorschlagsliste ist vom 1. Februar 2024 an gültig. In den Tentativ- oder Vorschlagslisten führen die Vertragsstaaten der Unesco die Vorschläge für Kultur- beziehungsweise Naturerbe-Stätten auf, die für Antragsverfahren an die Unesco vorgesehen sind. Jede Bewerbung muss vor der Antragstellung mindestens ein Jahr auf der nationalen Tentativliste verzeichnet sein.

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