Jugendschutz:"Der erste Kinobesuch soll nicht gleich ein kleines Trauma auslösen"

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Lina Winkler leitet die "Kinowelt am Ammersee" in Dießen. (Foto: Arlet Ulfers)

Es könnte sein, dass TV-Kanäle und Streamingdienste ihre Altersfreigaben bald selbst festlegen dürfen. Eine gute Idee? Lina Winkler ist Kinobetreiberin und findet: Nein. Ein Gespräch über Filme und Jugendschutz.

Interview von Armin Greune, Dießen

Seit 1949 stuft die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) die Altersfreigabe von Filmen ein. Ihr Urteil ist für öffentliche Vorführungen verbindlich. Bislang gilt das auch für die Auswer­tung von Beiträgen für Fernsehen, Rund­funk und Online. Nun aber soll der Staatsvertrag zum Jugend­medi­enschutz überarbeitet werden: TV-Kanäle und Strea­min­gdienste wie Netflix könnten dann die Alters­frei­gabe selbst festlegen. Die SZ sprach mit Lina Winkler, der Leiterin der Dießener "Kinowelt", über die geplante Gesetzesnovellierung und ihre Erfahrungen mit den Vorgaben des Jugendschutzes.

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