Seit 1949 stuft die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) die Altersfreigabe von Filmen ein. Ihr Urteil ist für öffentliche Vorführungen verbindlich. Bislang gilt das auch für die Auswertung von Beiträgen für Fernsehen, Rundfunk und Online. Nun aber soll der Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz überarbeitet werden: TV-Kanäle und Streamingdienste wie Netflix könnten dann die Altersfreigabe selbst festlegen. Die SZ sprach mit Lina Winkler, der Leiterin der Dießener "Kinowelt", über die geplante Gesetzesnovellierung und ihre Erfahrungen mit den Vorgaben des Jugendschutzes.
Jugendschutz:"Der erste Kinobesuch soll nicht gleich ein kleines Trauma auslösen"
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Es könnte sein, dass TV-Kanäle und Streamingdienste ihre Altersfreigaben bald selbst festlegen dürfen. Eine gute Idee? Lina Winkler ist Kinobetreiberin und findet: Nein. Ein Gespräch über Filme und Jugendschutz.
Interview von Armin Greune, Dießen
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