Corona-Pandemie:Diese Regeln gelten an Silvester in München

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An Silvester und Neujahr gilt ein ausgeweitetes Alkoholkonsumverbot in der Münchner Innenstadt. (Foto: imago images/Michael Westermann)

Das Alkoholverbot wird ausgeweitet, der Verkauf von Raketen ist verboten und für öffentliche Zusammenkünfte und private Treffen gibt es Beschränkungen. Was zum Jahreswechsel erlaubt ist und was nicht - ein Überblick.

Von Anita Naujokat

Wo dürfen Münchnerinnen und Münchner an Silvester mit Sekt auf der Straße anstoßen? Dürfen Raketen abgefeuert werden? Und wie sieht es für Geimpfte, Genesene und Nichtgeimpfte mit dem Feiern aus? Ein Überblick über die Regeln für den Jahreswechsel:

Ein Alkoholkonsumverbot gibt es in München bereits seit 8. Dezember, es gilt täglich von 11 bis 23 Uhr in der Fußgängerzone samt dem Marienplatz und auf dem Viktualienmarkt. Für Silvester und Neujahr weitet es die Stadt noch einmal aus. Dann ist das Trinken von Alkoholhaltigem durchgehend vom 31. Dezember, 11 Uhr, bis 1. Januar, 23 Uhr, nicht erlaubt, und zwar zusätzlich auf folgenden Straßen und Plätzen in der Altstadt: Sendlinger-Tor-Platz, Schützenstraße, Tal von den Hausnummern 1 bis 48, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt sowie dem Rindermarkt selbst, Dienerstraße, Schrammerstraße und Landschaftstraße.

Ausgenommen von der Regelung sind die Außenbereiche von Gaststätten während der Öffnungszeiten. Die Orte habe die Stadt München gemeinsam mit der Polizei festgelegt, teilt das Kreisverwaltungsreferat als Ordnungsbehörde mit. Damit zumindest im kleinen Kreis in der Silvesternacht gefeiert werden kann, ist die Sperrstunde von 22 Uhr an in der Gastronomie aufgehoben.

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Strengere Verordnungen gelten an Silvester bayernweit besonders für öffentliche Zusammenkünfte auf "publikumsträchtigen Plätzen" und ihrem Umfeld. Dort herrscht ein Verbot von Ansammlungen mit mehr als zehn Menschen. In München sind das die Innenstadt mit der Fußgängerzone und dem Viktualienmarkt, der Baldeplatz, Friedensengel, Olympiaberg und dessen angrenzende Grünflächen, das Schloss Nymphenburg sowie die Wittelsbacher-, Reichenbach- und Corneliusbrücke.

Die Polizei wird in der Silvesternacht mit rund 1000 Beamten im Dienst sein und Präsenz an den Feierörtlichkeiten und Hotspots zeigen. Unterstützt werden sie von noch etwa 300 Einsatzkräften aus den geschlossenen Einheiten des Präsidiums und der Bereitschaftspolizei. "Wir erwarten keine neuen silvesterspezifischen Einsatzsituationen, mit denen wir noch keine Erfahrungen hätten", sagte ein Polizeisprecher. Erfahrungen mit Pyrotechnikverboten habe man schon seit zwei Jahren und Corona-Beschränkungen habe es auch schon im Vorjahr gegeben.

Auch bei privaten Zusammenkünften dürfen unabhängig von Silvester seit Dienstag nicht mehr als zehn Menschen zusammenkommen. Das gilt ebenso für Geimpfte und Genesene. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, egal ob im öffentlichen Raum oder zu Hause: Demnach sind Zusammenkünfte nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts möglich - unabhängig von deren Impfstatus. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für private Veranstaltungen in angemieteten Räumlichkeiten gilt ebenfalls die Obergrenze von zehn Personen. Tanzveranstaltungen sind untersagt, Bars, Klubs, Diskotheken und Bordellbetriebe ohnehin geschlossen.

Bundesweit gilt in diesem Jahr ein Verkaufsverbot für Silvesterknaller und Raketen, um Verletzte für die ohnehin überlasteten Kliniken zu vermeiden. Auch wer noch auf einen Vorrat an Krachartikeln im Keller zurückgreifen könnte, braucht sich nicht zu früh zu freuen: In München ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit Knallwirkung und Böller am gesamten 31. Dezember und 1. Januar innerhalb des Mittleren Rings untersagt - auch auf privaten Grundstücken. Dies geht auf einen Beschluss des Stadtrats von Mitte 2019 zurück, um Lärm, Luftverschmutzung und Müll einzudämmen.

Grundlage ist laut KVR die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Sie räume den Kommunen die Möglichkeit eines solchen Verbots in dicht besiedelten Gebieten ein. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik jeder Art im gesamten Stadtgebiet auch im privaten Bereich sei damit aber nicht verbunden.

Die Allgemeinverfügungen zum Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings, zum Alkoholkonsum- und zum Ansammlungsverbot mit allen Örtlichkeiten sowie Lageplänen sind online unter www.muenchen.de/amtsblatt einsehbar.

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