München:Razzia nach Impfung von italienischen Hotel-Mitarbeitern

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Die Impfung erfolgte im Hilton-Hotel am Flughafen. (Foto: Waldmüller/Imago)

Es wird gegen sieben Beschuldigte - einen Apotheker, Ärzte und einen Rechtsanwalt - ermittelt, es besteht der Verdacht der Unterschlagung von Impfstoff, der Bestechung und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.

Von Stephan Handel

Nach der Impfaktion bei Mitarbeitern einer sardischen Hotelanlage am Münchner Flughafen hat die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Freitag in München mehrere Objekte durchsucht. Die Razzien der "Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen" (ZKG) wurden an mehreren Adressen vorgenommen: Beim Arzt Udo Beckenbauer, der die Impfungen verabreicht hatte, bei zwei weiteren Ärzten, die ihm dabei geholfen hatten, bei einem Apotheker, der den Impfstoff verkauft hatte, bei einem Zivilanwalt, der die vertraglichen Dinge geregelt hatte, sowie bei zwei Managern des "Forte Village" auf Sardinien.

Neben Praxen, Ladengeschäften, Kanzleien und Büros wurden zum Teil auch Privatanwesen durchsucht. Als die Impfaktion vom 21. Mai am Münchner Flughafen bekannt wurde, war zunächst vermutet worden, dass die Beteiligten nicht bestraft werden könnten: Die Impfverordnung, die hier eindeutig umgangen wurde, sieht keine Sanktionen bei Verstößen vor.

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Die ZKG versucht es nun jedoch mit den Mitteln des Strafrechts: "Die Impfstoffe werden den Ärzten und Apothekern unentgeltlich zur Verfügung gestellt, damit sie sie an ihre Patienten verimpfen", sagt ZKG-Sprecher Matthias Held. "Sie haben also kein Eigentum daran erworben." Den Stoff dann trotzdem weiterzuverkaufen, beziehungsweise zu erwerben, erfülle den Tatbestand der Unterschlagung. Diese ist mit einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Die sieben Personen, bei denen durchsucht wurde, werden als Beschuldigte geführt.

Im Fall des beteiligten Anwalts könnte das ein Trick der Staatsanwaltschaft sein: Die Durchsuchung einer Kanzlei als "Durchsuchung bei Dritten", also bei Unbeteiligten, ist wegen des Anwaltsgeheimnisses nicht so einfach. Anders stellt sich die Sache dar, wenn dem Anwalt vorgeworfen wird, an einer eventuellen Straftat beteiligt zu sein - dann sind den Staatsanwälten sehr viel weniger Verbote auferlegt.

Der Münchner Strafverteidiger Thomas Pfister ist nicht der beschuldigte Anwalt; er vertritt Udo Beckenbauer vielmehr nun bei den strafrechtlichen Ermittlungen. Er sagt: "Wir haben Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft das aufklären muss." Pfister betont, dass er selbst am Dienstagabend einen "umfangreichen Schriftsatz" an die ZKG geschickt habe: "Darin haben wir den Vorgang aus unserer Sicht dargestellt und die Namen aller Beteiligten genannt." Zum Vorwurf der Unterschlagung äußert er sich vorsichtig: "Das wird man sehen, ob das hält. Das ist der erste Fall dieser Art und auch für das ZKG juristisches Neuland."

Die Zentralstelle ZKG wurde im September des vergangenen Jahres ins Leben gerufen. Sie ist der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angegliedert. In ihr arbeiten mit einem Leitenden Oberstaatsanwalt an der Spitze 13 weitere Staatsanwälte.

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