Der frühere Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann hat immer mal wieder Ärger mit der Justiz. Der 53-Jährige, der in Berg am Starnberger See wohnt, musste sich schon wegen Delikten und Rüpeleien im Straßenverkehr verantworten. Nun wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zweimal Gebühren von insgesamt rund 300 Euro im Parkhaus am Münchner Flughafen nicht gezahlt zu haben. Im zweiten Fall aus dem September 2022 soll Lehmann von einer Videokamera gefilmt worden sein, wie er die Schranke beim Rausfahren austrickste. Die nicht beglichenen Parkgebühren legt die Staatsanwaltschaft München II Lehmann als Betrug in zwei Fällen zur Last.
Eine Anklage gegen Lehmann ist vor einigen Monaten auch wegen einer Sachbeschädigung erhoben worden, die im vergangenen Sommer bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte: die sogenannte Kettensägen-Attacke. Der Ex-Keeper soll am 25. Juli 2022 mit einer Motorsäge den Dachbalken der benachbarten Garage auseinandergesägt und zuvor das Kabel einer Überwachungskamera durchtrennt haben, um von seinem Anwesen aus einen freien Blick auf den Starnberger See zu haben. Sein Eigentor: Die Kamera filmte batteriebetrieben weiter, Lehmann war auf den Bildern zu erkennen. Angeblich soll die Garage, die sich noch im Bau befand, nicht das erste Mal beschädigt worden sein.
Noch im Herbst will das Amtsgericht Starnberg entscheiden, ob die Anklage gegen Lehmann zugelassen wird und ob es zum Prozess kommt - wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht. Überdies soll der einstige Fußballstar seinen Nachbarn beleidigt haben, weswegen er ebenso angeklagt ist. Mit dem Architekten liegt er offenbar seit Jahren im Clinch.
Man werde abwarten, wie das Starnberger Amtsgericht in dem Fall entscheidet, sagte am Montag auf SZ-Anfrage Christoph Rückel, der Lehmann in dem Verfahren als Anwalt vertritt. Seine Strategie sei es, eine öffentliche Verhandlung zu verhindern, so Rückel. Zu den Vorwürfen der Anklage gegen seinen Mandanten wegen Sachbeschädigung, Betrugs und Beleidigung wollte sich der Münchner Verteidiger noch nicht äußern.
Jens Lehmann musste sich bereits vor sieben Jahren vor dem Amtsgericht Starnberg unter anderem wegen Beihilfe zu einer Unfallflucht verantworten. Damals akzeptierte er einen Strafbefehl in Höhe von 42 500 Euro.