Luftreinhaltung:Markus Söder muss wohl nicht ins Gefängnis

Die bayerische Staatsregierung unter Markus Söder (CSU) will Fahrverbote für Diesel-Autos in München verhindern. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Deutsche Umwelthilfe hat Zwangshaft für Politiker beantragt, weil sie für München keine Diesel-Fahrverbote verhängen. Doch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält das für unzulässig.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und auch andere Landespolitiker müssen wohl keine Zwangshaft fürchten, weil in München die Luft so schlecht ist. Der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärte am Donnerstag, mangels gesetzlicher Grundlage in Deutschland sei es nicht möglich, Politiker oder Amtsträger zur Durchsetzung von EU-Recht zeitweise ins Gefängnis zu schicken.

Hintergrund ist die Lage in München, deretwegen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den EuGH um Rat gebeten hat. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Zwangshaft beantragt, weil die bayerische Landesregierung ein rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 über mögliche Fahrverbote nicht umgesetzt habe. Der Freistaat ist dafür verantwortlich, einen Luftreinhalteplan für München aufzustellen. Das ist auch geschehen, aber bislang ohne Fahrverbote. Aus Sicht des Umweltverbands sollen Beschränkungen für Dieselfahrzeuge helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gültige EU-Grenzwerte zu drücken.

Streit um Luftreinhaltung
:Bund und Land sehen keine Grundlage für Zwangshaft

Juristen der Regierungen lehnen im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof Gefängnisstrafen für Amtsträger ab. Ministerpräsident Söder gibt sich indes gelassen.

Nach EU-Recht sind "alle erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um die Einhaltung der entsprechenden Richtlinie zu garantieren. Aber umfasst das auch Zwangshaft? Der zuständige EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe sagt in dem Gutachten: Nein. Zwar könne die Weigerung des Freistaats Bayern, das Urteil umzusetzen, gravierende Folgen haben, auch für die Gesundheit und das Leben der Menschen. Zwangshaft ohne klare gesetzliche Regelung in Deutschland widerspräche jedoch der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die auch das Recht auf Freiheit garantiert.

Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses wird erst in einigen Wochen erwartet. Häufig folgen die obersten EU-Richter jedoch ihren zuständigen Generalanwälten. (Rechtssache C-752/18)

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