Streit um Luftreinhaltung:Bund und Land sehen keine Grundlage für Zwangshaft

Markus Söder mit Baum

Eine "Form der Überzogenheit" nannte Markus Söder das Verfahren um eine mögliche Zwangshaft für Politiker und ranghohe Beamte.

(Foto: dpa)
  • Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die mündliche Verhandlung zur Frage begonnen, was Politikern und ranghohen Beamten droht, die sich weigern rechtskräftige Gerichtsurteile umzusetzen.
  • Markus Söder zeigte sich am Rande der Kabinettssitzung in München gelassen. Der bayerische Ministerpräsident hält das Verfahren für überzogen und die Vorwürfe für unsachgemäß.
  • Ein Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, auf deren Initiative das EuGH-Verfahren zuückgeht, äußerte sich unterdessen im Radio: Es gehe der Organisation nicht darum, Politiker hinter Gitter zu bringen.

Im Streit um Diesel-Fahrverbote haben Landes- und Bundesregierung im Verfahren vor dem höchsten EU-Gericht eine Zwangshaft für Politiker ausgeschlossen. Es gebe keine Rechtsgrundlage für eine Zwangshaft gegen Amtsträger, argumentierte der Rechtsvertreter des Freistaats Bayern am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Auch eine Vertreterin der Bundesregierung lehnte in der gut zweistündigen mündlichen Verhandlung Zwangshaft gegen Amtsträger ab: "Jede Einschränkung der Freiheit muss gesetzlich vorgesehen und verhältnismäßig sein."

Zwangshaft für bayerische Politiker? Ministerpräsident Markus Söder sieht das Verfahren mit demonstrativer Gelassenheit. "Ich glaube nicht, dass es dafür eine Grundlage im deutschen Recht gibt", erklärte der CSU-Politiker am Rande der Kabinettssitzung in der Staatskanzlei. Es handle sich um eine "Form der Überzogenheit". Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe sah das am Dienstag in der Verhandlung anders: Das nationale Recht sei so weit wie möglich auszulegen. "Das deutsche Recht kennt keine Vorschrift, die einer Zwangshaft von Amtsträgern explizit entgegensteht."

Das Verfahren war vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) angestoßen worden, der von den Luxemburger Richtern wissen will, ob eine solche Zwangsmaßnahme möglich ist. Hintergrund ist der höchstrichterliche und seit langem rechtskräftige Beschluss von 2017, dass die Staatsregierung zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in München ein Konzept für Diesel-Fahrverbote ausarbeiten muss. Ein solches liegt bis heute nicht vor. Die Richter haben deshalb bereits mehrfach Zwangsgelder verhängt, die aber allenfalls symbolische Wirkung haben, da sie aus der Staatskasse an die Staatskasse bezahlt werden. Ein Urteil des EuGH wird erst in Monaten erwartet.

Söder hält den Vorwurf, seine Regierung setze sich über Beschlüsse der Justiz hinweg, für ungerechtfertigt. Tatsächlich habe man die Notwendigkeit von Fahrverboten geprüft, sei aber zu der Einschätzung gekommen, dass sie nicht verhältnismäßig seien. Sorge bereitet Söder die mögliche Wirkung eines solchen Urteils auf Mitarbeiter der Ministerien. Sollte tatsächlich Zwangshaft in einem solchen Fall für zulässig erklärt werden, werde wohl niemals mehr ein Beamter eine Entscheidung treffen. Neben Söder könnten von einem Beschluss des EuGH auch Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sowie hochrangige Ministeriumsmitarbeiter betroffen sein.

Die Deutsche Umwelthilfe, die seit Jahren wegen der Nichteinhaltung der EU-Grenzwerte in München vor bayerischen Verwaltungsgerichten klagt und auch das Verfahren von 2017 am VGH angestrengt hatte, rechnet selbst nicht damit, dass Söder oder Mitglieder seiner Regierung in Beuge- oder Zwangshaft genommen werden. Dies sei auch nicht das Ziel, versicherte Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Organisation. Sein Anwalt Remo Klinger erklärte dem Radioprogramm SWR Aktuell, es gehe vor allem um die Frage der Gewaltenteilung und wer sich an Gerichtsurteile halten muss.

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