Übernachtungen in Hotels:München will Bettensteuer vor Verfassungsgerichtshof einklagen

Die Staatsregierung befürchtet, dass eine Übernachtungssteuer dem Tourismus schaden könnte. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Die Stadt will, dass Hotelgäste eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent zahlen. Weil der Freistaat Bayern das untersagt, reicht München nun die nächste Klage ein.

Die Stadt München klagt jetzt auch noch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat. Bamberg und Günzburg hätten sich der Klage angeschlossen, teilte die Landeshauptstadt am Mittwoch mit. München will von Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro.

Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes jedoch, eine Bettensteuer zu erheben. Deshalb hatte die Stadt München im Mai bereits beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. Diese Klage ruhe jetzt, bis der Verfassungsgerichtshof entscheiden habe, sagte ein Sprecher der Stadtkämmerei.

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Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte: "Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb sehr, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben."

Die Staatsregierung und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband befürchten, eine Übernachtungssteuer schade dem Tourismus und belaste Hotels und Gäste nach der Corona-Pandemie und in Zeiten hoher Inflation. Dagegen hatte der Bayerische Städtetag das Verbot der Steuer kritisiert. Der Münchner Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) sagte: "Die bayerische Staatsregierung ist jede sinnvolle Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür."

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