Streit um Abgabe:München klagt gegen Verbot von Bettensteuer

Touristen sollen in München künftig eine zusätzliche Abgabe zahlen. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Fünf Prozent des Übernachtungspreises will die Stadt von Touristen kassieren, doch der Freistaat hat die geplante Einnahmequelle untersagt. Nun zieht die Kommune vor Gericht.

Nach dem bayernweiten Verbot von lokalen Übernachtungssteuern hat die Stadt München beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. "Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, das will ich so nicht hinnehmen", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch. Es sei im Übrigen "absolut widersinnig, wenn uns die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigung des Haushalts dringend bittet, unsere Einnahmesituation zu verbessern, der Freistaat uns aber im gleichen Atemzug genau das verwehrt".

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte am 1. März 2023 eine Satzung für eine Übernachtungssteuer beschlossen. Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. Die Kämmerei rechnet mit Mehreinnahmen von 40 bis 60 Millionen Euro pro Jahr.

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In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger. In München löste der Beschluss starken Widerstand in der Tourismusbranche aus. "Eine zusätzliche Steuer verteuert Übernachtungen, verschreckt Gäste und zerstört die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe", sagte Thomas Geppert, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands in Bayern (Dehoga).

Die Staatsregierung reagierte umgehend auf den Druck der Tourismus-Lobby. Sie änderte noch im März 2023 das Kommunalabgabengesetz und verbot damit ausdrücklich eine Bettensteuer. Die Regierung von Oberbayern untersagte in der Folge der Stadt unter Verweis auf das geänderte Gesetz die Abgabe auf Übernachtungen. Dagegen hat München nun wie angekündigt Rechtsmittel eingelegt. Die Stadt behalte sich zudem weitere juristische Schritte wie eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, hieß es weiter.

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