Corona-Einschränkung:München verbietet überall den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit

Einen Glühwein in der Öffentlichkeit zu trinken, ist mit dem Verbot nun auch nicht mehr möglich (Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Das Verbot gilt ganztägig und im Freien. Die Stadt greift zu der Maßnahme, weil sich "Glühwein-Hopper" nicht an Abstandsregeln gehalten hätten.

Von Kassian Stroh und Martin Moser

In München ist es ab sofort im gesamten Stadtgebiet verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken. Das teilte die Stadtverwaltung am Donnerstagmittag mit. "Dieser Schritt ist erforderlich, weil es trotz eindringlicher Appelle angesichts steigender Infektionszahlen in der ganzen Stadt zu Menschentrauben vor Glühweinverkaufsstellen kommt", begründete Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle die Maßnahme.

Seit Mittwoch gelten in Bayern verschärfte Corona-Maßnahmen - etwa ein Konsumverbot von Alkohol. Allerdings schreibt die Verordnung des Freistaats kein allgemeines Verbot im öffentlichen Raum vor, die Kommunen müssen den jeweiligen Geltungsbereich selbst festlegen.

Bis gestern waren das in München das Gebiet innerhalb des Altstadtrings und weitere belebte Plätze. In der Praxis habe das aber zu einem "Glühwein-Hopping zu noch erlaubten Trinkzonen" geführt, argumentiert die Stadt. Dem will die Stadt nun mit dem Komplettverbot entgegenwirken - auch wenn ein solches im August erst vor dem Verwaltungsgericht gescheitert war. Damals waren allerdings auch die Fallzahlen wesentlich niedriger. Münchens Inzidenzwert beträgt seit diesem Dienstag mehr als 200.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Corona-Krise im Freistaat
:Bayern lockert weiter: Diese Corona-Regeln gelten künftig

Am 3. April entfallen fast alle Vorschriften. Nur noch in Nahverkehr, Kliniken und Heimen gibt es dann eine Maskenpflicht. Ungeimpfte dürfen wieder überall hin. Die neuen Vorschriften im Überblick.

Von Max Ferstl und Kassian Stroh

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: