Ansprachen und Anzeigen:Polizei geht gegen Glühwein-Hotspots vor

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Beliebt, gerade an kalten Tagen: ein Schluck Glühwein, hier serviert und - mit dem gehörigen Abstand - genossen am Marienplatz. (Foto: Florian Peljak)

Das vorweihnachtliche Warmtrinken lockte zuletzt an einigen Stellen viele Menschen an - doch die Schlupflöcher sind jetzt kleiner geworden.

Von Martin Bernstein, München

Glühwein "to go" verkaufen: theoretisch erlaubt bis 22 Uhr. Doch kommen und gehen dürfen die Kunden lediglich bis 21 Uhr. Klingt komisch, ist aber so. An manchen Plätzen dürfen sie ihren Glühwein im Freien trinken, an anderen nicht. Kein leichter Job für die Münchner Polizei. Wie schwierig, hat sich am Dienstagabend gezeigt - als die neuen Corona-Regelungen und die Münchner Hotspot-Verschärfungen noch gar nicht galten. An Glühweinständen in Schwabing, in der Maxvorstadt und im Glockenbachviertel tummelten sich nach Büroschluss Hunderte Menschen zum vorweihnachtlichen Vorglühen. Infektionsschutz war vielen von ihnen egal. Die Ansagen der Polizei waren laut und deutlich - am Ende blieben dennoch 20 Anzeigen für Unbelehrbare übrig.

Bis zu 300 zusätzliche Polizisten (zu den nachts üblichen 1000 Beamten) sind derzeit in der Dunkelheit unterwegs, um auf die Einhaltung der Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus zu achten. Seit Mittwoch sind das die Bestimmungen der "Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung". Darin sind die Ausgangsbeschränkungen geregelt, die wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz in München zwischen 21 und 5 Uhr noch einmal verschärft sind. Darin ist Gastronomiebetrieb untersagt, die Abgabe "mitnahmefähiger" Speisen und Getränke jedoch erlaubt. Die Abgabe von Alkohol wiederum ist von 22 bis 6 Uhr verboten. Generell verboten ist "der Konsum von Alkohol (...) auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten".

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Zumindest im Prinzip. Denn: "Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen." Das hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat am Mittwoch getan. Demnach ist öffentlicher Alkoholkonsum unter freiem Himmel ganztägig verboten "innerhalb des Altstadtrings sowie am Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie in den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke". Von den drei Glühwein-Hotspots, die den Polizeistreifen und etlichen Anwohnern am Dienstagabend unangenehm aufgefallen sind, wäre der Genuss der berauschenden Brühe damit lediglich am Wedekindplatz in Schwabing komplett untersagt, rund um den Elser-Platz und im Glockenbachviertel zumindest derzeit indes grundsätzlich erlaubt. Wenn es keine Rudelbildung gibt, wie es aber am Dienstagabend nicht nur an den drei von der Polizei genannten Plätzen der Fall war - ohne Abstand und ohne Masken.

150 Glühwein-Trinker standen dicht an dicht allein auf dem Wedekindplatz. Die Polizisten forderten Verstärkung an und praktizierten mit Lautsprechern, was im täglichen Pressebericht dann als Ansprache "mit kommunikativen Mitteln" bezeichnet wurde. Für Uneinsichtige wurden weniger kommunikative Mittel fällig, nämlich Anzeigen. Die Einhaltung der seit Mittwoch gültigen neuen Regeln, so ein Polizeisprecher, werde in den nächsten Tagen jedenfalls konsequent kontrolliert - und notfalls geahndet.

© SZ vom 10.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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