Protestaktion gegen IAA:Ein zehn Kilometer langer Stau, der Folgen hat

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Die Abseilaktion der IAA-Gegner bei Fürholzen im September 2021. (Foto: Marco Einfeldt)

IAA-Gegner seilen sich im September 2021 über der A9 von einer Schilderbrücke ab und sorgen für erhebliche Verkehrsbehinderungen. Jetzt müssen sie sich im Amtsgericht Freising unter anderem wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.

Von Peter Becker, Freising

"Ich habe gedacht, die armen Schweine müssen Schilder putzen", sagt eine als Zeugin geladene Frau am Montag am Amtsgericht Freising. Weit gefehlt: Die drei Personen, die sich am 7. September 2021 an Hinweistafeln einer Schilderbrücke unweit der Raststätte Fürholzen-West zu schaffen machten, waren Klimaaktivisten, die gegen die Internationale Autoausstellung (IAA) in München demonstrierten. Zwei hatten sich abgeseilt, ein Dritter reichte von oben Banner und Buchstaben. Das Trio muss sich jetzt wegen unter anderem wegen Nötigung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Zu einem Urteil kommt es nicht: Richterin Tanja Weihönig befindet, dass Nachermittlungen nötig sind. Der Prozess, der in weiten Teilen wie eine politische Demonstration wirkt, wird zu einem späteren Zeitpunkt neu angesetzt.

Die Aktivisten selber sehen sich als Kämpfer gegen den ihrer Ansicht nach zerstörerischen Kapitalismus, und insbesondere der Autoindustrie. Den zehn Kilometer langen Stau auf der Autobahn hat ihrem Empfinden nach die Polizei verursacht, welche die Autobahn gesperrt hatte. Der durch den Protest entstandene Stau sei strafbar, lautet ihre Argumentation, solche die durch Unfälle oder Baustellen entstünden, aber nicht.

Vor Prozessbeginn fand ein Demonstrationszug statt, der von den drei Angeklagten angeführt wurde. (Foto: Johannes Simon)
Das Medieninteresse und die Sicherheitsvorkehrungen waren groß. (Foto: Johannes Simon)

Die drei Beschuldigten äußern sich zu dem konkreten Vorwurf nicht. Sie bestellen zu ihrer Verteidigung auf Antrag vier Personen, die speziell Klimaaktivisten vertreten. Einer dieser Laienverteidiger beantragt, die Anklageschrift gar nicht erst vorzulesen, weil diese seiner Auffassung nach fehlerhaft sei. Der Antrag wird abgelehnt. Laut Anklageschrift stellt sich der Sachverhalt so da, dass sich zwei der Aktivisten, ein Mann und eine Frau, mittels Gurten von der Schilderbrücke abgeseilt hatten, um dort Banner aufzuhängen. Ein Dritter stand über ihnen. Er übergab die Banner und Buchstaben, mit denen Schilder überklebt werden sollten. Die Polizei stoppte den Autoverkehr auf der A9. Es bildete sich ein über zehn Kilometer langer Stau, in dem laut Anklage 2611 Autos zum Anhalten gezwungen waren.

Von dem Versammlungsrecht Gebrauch gemacht

Der Protest richtete sich auf der einen Seite konkret gegen die IAA, andererseits sollte er zum Klimaschutz mahnen. Einer der drei Beschuldigten im Alter von 23 und 60 Jahren begründet die Aktion damit, dass die Aktivisten zu solch spektakulären Aktionen greifen müssten, weil herkömmliche Demonstrationen ohne Wirkung verpuffen. Er habe von seinem Versammlungsrecht Gebrauch gemacht, das seiner Auffassung auch für Brücken gelte. Der Angeklagte macht aus seiner Einstellung keinen Hehl. Die Richterin muss ihn ermahnen, ein Pappschild mit der Aufschrift "Autobahn du mieses Stück Scheiße", das er seitlich der Anklagebank befestigt hatte, abzunehmen. Das Gleiche gilt für die Mitangeklagte, die ein Stück Papier mit dem doppelsinnigen Spruch "Autos zerstören!", vor sich hält.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger werfen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vor, einen politischen Prozess zu führen. In anderen Bundesländern, so die Argumentation, seien früher Autobahnaktivisten entweder nicht strafrechtlich verfolgt oder die Verfahren seien eingestellt worden. Weil die Klimaaktivisten mittlerweile unbequem geworden seien, beginne man sie zu kriminalisieren. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe in diesem Zusammenhang sogar von Terrorismus gesprochen.

Das Auto genieße einen "absurden Status"

Nach Ansicht eines der Angeklagte hatte die IAA mit ihren Vorführungen der neuesten Automodelle den öffentlichen Raum in München "besetzt". Das aber sei politisch geduldet. Die Mitangeklagte fügt hinzu, dass das Auto "einen absurden Status" genieße. Das zeige sich schon darin, dass der prozessbegleitende Demonstrationszug am Montagmorgen vom Bahnhof zum Amtsgericht den Gehweg benutzen musste, um den Straßenverkehr nicht zu behindern. Dass E-Autos ein neuer Weg seien, das halte sie für falsch. Sie verbrauchten ebenso Ressourcen wie die Verbrenner und die riesigen "SUV-Elektro-Limousinen", die auf der IAA präsentiert wurden, könne sich kein Mensch leisten.

Aus der Warte der unmittelbar betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrer stellt sich die Sicht auf die Aktion naturgemäß anders da. Die Zeugin, die zunächst dachte, da würden Schilder geputzt, legte auf der Autobahn eine Vollbremsung hin, weil sie den Eindruck hatte, auf der Brücke würde jemand nach vorne kippen und auf der Fahrbahn landen. Sie und ihre drei Kinder habe es "alle in die Gurte geschmissen".

Autofahrer stehen drei Stunden im Stau

Ein weiterer Zeuge war wegen der Autobahnsperre drei Stunden im Stau gestanden. Er war auf dem Weg zu einer Baustelle gewesen und hatte ebenfalls eine Vollbremsung hinlegen müssen. "Wir waren alle begeistert von der Aktion", sagt er sarkastisch. Auch über die lange Wartezeit bis zu seiner Aussage ist er nicht begeistert. "So ein Blödsinn, mich hier festzuhalten", beschwert er sich. Von selbst aus, gibt er zu, hätte er keine Anzeige erstattet. Dies geschah auf Anweisung seines damaligen Arbeitgebers wegen des Verdienstausfalls.

Einige Zeugen können nichts zur Aufklärung beitragen, andere können nicht vernommen werden. Von ihrer Ladung hatten die bestellten Verteidiger nichts gewusst. Eine wichtige Zeugin hatte sich wegen einer Erkrankung entschuldigt. Die Richterin hält Nachermittlungen für nötig. Einer der bestellten Verteidiger weist sie auf ein Urteil vom vergangenen Wochenende hin. In einem Eilverfahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Demonstration am Sonntag auf der Autobahn 9 in München zugelassen. Die Teilnehmer wollten unter anderem gegen die strafrechtliche Verfolgung von Personen demonstrieren, die sich während der IAA 2021 von einer Autobahnbrücke an der A9 bei Freising abgeseilt hatten. Die Stadt München hatte die Demo verboten und ein Versammlungsverbot ausgesprochen, das durch das Urteil aufgehoben wurde.

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