Die Münchner Innenstadt wird auch in diesem Jahr an Silvester eine weitgehend feuerwerksfreie Zone sein: Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Zonen definiert, Zeiten festlegt und die Arten von Pyrotechnik bezeichnet, die jeweils verboten sind.
Die Regelungen treten an Silvester, also Sonntag, um 21 Uhr in Kraft und gelten bis Montag, 1. Januar 2024, 2 Uhr. In dieser Zeit ist auf dem Marienplatz, in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus und auf dem Viktualienmarkt das Zünden jeglicher Feuerwerkskörper nicht erlaubt. Ausgenommen sind nur Feuerwerksartikel der Kategorie F1, also beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen. In der Verbotszone werden Schilder mit Piktogrammen und dem Text "Feuerwerk verboten" aufgestellt. Anwohnern allerdings ist es erlaubt, Pyrotechnik zu ihrer Wohnung oder von ihrer Wohnung in den Außenbereich zu transportieren.
SZ Good News:Gute Nachrichten aus München – jetzt auf Whatsapp abonnieren
Mehr positive Neuigkeiten im Alltag: Die Süddeutsche Zeitung verbreitet jeden Tag auf Whatsapp ausschließlich schöne und heitere Nachrichten aus München und der Region. So können Sie ihn abonnieren.
"Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen", begründet Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller-Gradl das Verbot. Für den Viktualienmarkt wird zudem argumentiert, dass verirrte Raketen in den engen Gassen schnell für große Brandschäden verantwortlich sein könnten.
Feuerwerks-Verbot in München wird kontrolliert - es drohen Bußgelder
Ganztägig am 31. Dezember und am 1. Januar gilt ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings. Dort ist es nicht erlaubt, Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung zu entzünden. Fontänen und Ähnliches sind hingegen erlaubt.
Die Verbotszonen werden von der Polizei kontrolliert, bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Es werden insgesamt 1300 Beamte im Einsatz sein: 1000 im normalen Streifendienst, 300 weitere überwachen die bekannten Feier-Punkte, also etwa Marienplatz, Friedensengel und Olympiapark.
Für ein generelles Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet sieht das KVR derzeit keine Rechtsgrundlage. Durch das massenhafte Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in den Zeiten vor dem Verbot der Feinstaubgehalt in der Luft extrem angestiegen. Auch Verletzungen und Verbrennungen sowie Brände waren jedes Jahr zu beklagen. Zudem reagieren viele Tiere sensibel auf das lautstarke Spektakel. Auch der Tierpark Hellabrunn bittet deshalb jedes Jahr die Münchner darum, auf Feuerwerk und Böller in der Nähe des Zoos zu verzichten.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung hieß es für das innerhalb des Mittleren Rings geltende Verbot von Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung, "Fontänen und Ähnliches ohne Knall sind hingegen erlaubt". Der Zusatz "ohne Knall" ist missverständlich, weil Feuerwerksraketen auch Knallwirkung haben können, aber nicht ausschließlich, und damit zulässig sein können gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt, die hier auf der Homepage der Stadt München nachzulesen ist. Wir haben das im Text entsprechend korrigiert.