Landgericht München:Frau Stolz und ihre Vorurteile

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Das Gericht ordnete für Dino Sch. außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die ehemalige Anwältin und verurteilte Holocaustleugnerin Sylvia Stolz steht erneut vor Gericht. Es geht um ein Schreiben an das Münchner Finanzamt, in dem die 59-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg einmal mehr verfassungsfeindliches Gedankengut verbreitet haben soll.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg/München

In Gerichtsgebäuden kennt sich Sylvia Stolz bestens aus. Früher war die 59-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg selbst als Anwältin tätig, ehe gegen sie ein vorübergehendes Berufsverbot erlassen worden ist. Seither nimmt sie im Sitzungssaal meist eine Reihe weiter vorne Platz: auf dem Stuhl der Angeklagten. Bereits mehrfach wurde Stolz verurteilt, weil sie offen den Holocaust geleugnet hat, und saß dafür auch schon im Gefängnis. Geholfen hat das offenbar nicht sonderlich viel, denn seit diesem Dienstag muss sich die 59-Jährige erneut der Justiz stellen. Vor dem Münchner Landgericht geht es um ein Schreiben, das Stolz im Oktober 2021 an das Finanzamt geschickt hatte - und in dem sie laut Staatsanwaltschaft den "geschichtlich anerkannten Holocaust mehrere Male in Abrede" stellt.

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