Freischankflächen auf Parkplätzen:Wirte sollen nicht genutzte Schanigärten zurückbauen - wenn es möglich ist

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Draußen ist es besser: Schanigarten an der Dreimühlenstraße. (Foto: Florian Peljak)

Dazu möchte sie der Bezirksausschuss Altstadt-Lehel mit einem Schreiben auffordern. Das KVR hatte zuvor schon erklärt, dass die Abbauarbeiten nicht im Verhältnis zum "Ertrag" stünden.

Von Nicole Graner, Altstadt/Lehel

Im Grunde lag eine Antwort schon auf dem Tisch: Denn die Stadträte hatten den Antrag von FDP/Bayernpartei abgelehnt, der forderte, die zulässigen Freischankflächen auf Parkplätzen vorübergehend abzubauen, bis die Öffnung der Gastronomiebetriebe aufgrund der Pandemie-Entwicklung wieder möglich sei. Die Begründung des Kreisverwaltungsreferats (KVR): Man wolle die Nutzung der Parkplätze für Freischankflächen während der temporären Betriebsschließungen "nicht verpflichtend untersagen". Die Abbauarbeiten stünden nicht im Verhältnis zum "Ertrag". Zumal man nicht wisse, "wie lange die Betriebsschließungen gelten" würden. Außerdem seien die Genehmigungen für die Freischankflächen ja gerade erteilt worden.

Im Bezirksausschuss (BA) Altstadt-Lehel wurde in der jüngsten Sitzung - trotz klarer Ansage der Stadt - noch einmal über die Thematik gesprochen, weil mehrere Bürgeranträge dazu vorlagen. Für die Zukunft will der BA, darin sind sich alle Fraktionen einig, eine klare Regelung für die sogenannten Schanigärten haben. Damit, so Bernhard Wittek von der CSU, "auch die Wirte eine klare Planungssicherheit" hätten. Auch findet der Fraktionssprecher, dass man die Schanigärten durchaus zurückbauen könnte. "Dann wäre der Raum, der in dieser Zeit nicht genutzt wird, wieder frei."

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Wirte, die eh schon um ihre Existenz kämpfen würden, damit zu belasten, abzubauen und wieder aufzubauen, ist für Philippe Louis (Grüne) allerdings nicht nachvollziehbar. Viele hätten viel Arbeit in aufwendige Konstruktionen gesteckt. Das sei doch "wirtschaftlicher Irrsinn". Außerdem sei seitens der Stadt ja bereits eine Entscheidung gefällt worden und das Vorgehen im BA "nicht sinnvoll".

Es gehe nicht um "jetzt", sondern um die Zukunft, erklärte Jörg Hoffmann von der FDP. Jetzt könne man sowieso nur auf "Freiwilligkeit setzen". Aber man wolle doch auf Dauer keinen "Persilschein" vergeben. Schließlich habe man einen "riesigen Parkdruck" in der Innenstadt. Man müsse über den Lockdown hinausdenken, sagt Bernhard Wittek. Ihm gingen die Verwaltungsvorgaben einfach zu "wenig" weit. Für eine klare und einheitliche Lösung plädierte auch die SPD.

Der Bezirksausschuss folgte dem CSU-Vorschlag. Das KVR wird aufgefordert, zukünftig bei Bescheiden zu Ausnahmegenehmigungen für Freischankflächen auf öffentlichem Verkehrsgrund, der eigentlich als Parkfläche ausgewiesen ist, darauf hinzuweisen, dass dieser für die Dauer der Betriebsschließung wieder "freizugeben" ist.

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Die Mindestdauer der Betriebsschließung, ab der dieses Gebot greift, soll von der Landeshauptstadt München einheitlich so bestimmt werden, dass ein Rück- und gegebenenfalls Wiederaufbau der Schanigärten im Allgemeinen als verhältnismäßig und zumutbar angesehen werden kann. Die SPD wollte diese Vorgabe zeitlich noch genauer definieren und folgenden Satz hinzufügen: "Bei einer vorhersehbaren oder geplanten Betriebsschließung ab einer Dauer von vier Wochen oder länger."

Auch soll es, auf einen Vorschlag der FDP hin, ein Schreiben an alle Wirte geben mit der Bitte, die Schanigärten in der aktuellen Lage "wenn möglich zurückzubauen". Ebenfalls sollen die Bürger über den Beschluss des BA informiert werden, die an das Gremium herangetreten sind, mit der Bitte, die Freischankflächenkonstruktionen zurückzubauen - weil sie den Bedarf für Parkplatzsuchende und Fußgänger sehen.

© SZ vom 31.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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