Psychiatrie:Psychiater befürchten Abwärtsspirale

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In den vergangenen Jahren nahm die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen zu, doch für Kliniken ist es schwierig, genügend qualifiziertes Personal zu finden. (Foto: Andrey Popov/Imago/Panthermedia)

Von 2024 an müssen psychiatrische und psychosomatische Kliniken auf Geld verzichten, wenn sie zu wenig Personal beschäftigen. Doch das könnte die Situation der Patienten noch verschlechtern.

Von Christina Berndt

Patientinnen und Patienten müssen gut versorgt werden - gerade in der Psychiatrie. Denn das erhöht die Heilungschancen und verringert Leid. Um eine hohe Qualität in der Versorgung zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb vor einiger Zeit eine Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik erlassen. Doch Experten befürchten: Das verschlechtert die Situation, statt sie zu verbessern.

Aufgabe des G-BA ist es, dafür zu sorgen, dass gesetzlich Krankenversicherte die medizinischen Leistungen erhalten, die sie benötigen. Der Personal-Richtlinie zufolge muss eine Mindestzahl an Pflegekräften, Ärztinnen und Therapeuten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken vorhanden sein, um Menschen mit Depressionen, Zwangsstörungen, Suchterkrankungen und anderen Leiden zu behandeln.

Die Richtlinie gibt es schon seit 2020, aber vom kommenden Jahr an will der G-BA schrittweise durchgreifen: Kliniken, die die Personaluntergrenzen dann nicht erfüllen, erhalten weniger Vergütung. So soll verhindert werden, dass manche Häuser - wie in der Vergangenheit geschehen - absichtlich zu wenig Personal vorhalten, um auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten Kosten einzusparen und ihre Gewinne zu erhöhen.

Doch die gut gemeinten Pläne des G-BA könnten die Situation der Kranken eher verschlechtern als sie zu verbessern, befürchten Fachleute ebenso wie Betroffene. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat deshalb gemeinsam mit mehr als 20 Verbänden, darunter der Deutschen Depressionsliga und der Aktion Psychisch Kranke, ein Positionspapier gegen die "Klinik-Sanktionen" gezeichnet.

Im Pflegenotstand ist es schwierig, genügend Personal zu finden

Die Zahl an Pflegekräften oder Ergotherapeuten, die eine Klinik den Berechnungen des G-BA zufolge benötigt, um die Ansprüche an eine gute Behandlung zu erfüllen, ließe sich mitunter auch beim besten Willen nicht erreichen, sagt DGPPN-Präsident Andreas Meyer-Lindenberg. In den vergangenen Jahren habe die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen stark zugenommen, auch angesichts des Pflegenotstands sei es daher sehr schwierig für die Kliniken, genügend qualifiziertes Personal zu finden. Die DGPPN kritisiert, dass den Kliniken wegen der Personal-Richtlinie Rückzahlungen für eine Situation drohen, für die sie gar nichts können - "statt dass sie in dieser schwierigen Lage Unterstützung erhalten".

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Aus Sicht der DGPPN dürfte es wegen der Bestimmungen am Ende sogar noch mehr an Behandlungsplätzen fehlen als heute schon. Vor allem, wenn ab 2026 höhere Strafzahlungen greifen sollten. Ob und in welchem Maße das geschieht, will der G-BA Ende 2025 festlegen. Die Rück- oder Strafzahlen sollen fällig werden, sobald auch nur in einem Quartal in einer einzigen von sechs Berufsgruppen die Vorgaben nicht erfüllt seien, beklagt Thomas Pollmächer, Leiter des Zentrums für Psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt. Es müsse also nur ein Pfleger oder eine Ergotherapeutin fehlen, schon drohen die Geldbußen.

Kliniken würden sich nur helfen können, indem sie Betten nicht belegen, so Pollmächer. Dann aber fehlen ihnen Einnahmen, eine Abwärtsspirale beginne: Innovative Behandlungsangebote müssten abgebaut werden, Mitarbeitenden komme die Motivation abhanden, Pflegekräfte ließen sich noch schwerer gewinnen, noch mehr Betten müssten abgebaut werden. "Damit steht die psychiatrische Versorgungslandschaft vor einem unkontrollierten Kahlschlag", so DGPPN-Präsident Meyer-Lindenberg.

Beim G-BA kann man die Bedenken verstehen, gerade im Sinne der Patienten sei es aber wichtig, die Mindeststandards hochzuhalten. "Ich persönlich kann nachvollziehen, wenn angesichts des realen Fachkräftemangels insbesondere in der Pflege eine weitere Aussetzung des Vergütungswegfalls gefordert wird", sagt Karin Maag, unparteiisches Mitglied im G-BA und dort zuständig für das Ressort Qualitätssicherung. "Damit würden wir aber auch den Anreiz für die Krankenhäuser verlieren, Personal zu qualifizieren oder einzustellen. Und wir finanzieren weiterhin eine stationäre Versorgung, für die die personellen Mindeststandards nicht erreicht werden."

Der G-BA komme den Kliniken schon damit entgegen, dass nur quartalsweise abgerechnet werde. So könnten kurzfristige Personalausfälle oder Engpässe während Urlaubszeiten abgepuffert werden. Es sei aber nun einmal so: "Zu einer guten Versorgung gehört auch ausreichendes Personal."

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