Gesundheit - Hofheim am Taunus:Maskenpflicht: Verkehrsbetriebe verteilen Material

Baden-Württemberg
Eine Mitarbeiterin der Mainzer Verkehrsbetriebe verteilt Masken am Hauptbahnhof. Foto: Andreas Arnold/dpa (Foto: dpa)

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Mainz/Ludwigshafen (dpa/lrs) - Im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt oder auch im Bus: Die Maske ist seit Montag wegen der Corona-Pandemie unter anderem in Rheinland-Pfalz Pflicht. An einigen Orten wurden Fahrgäste von Bus und Bahn deshalb mit Verteilaktionen daran erinnert, wie in Mainz und Ludwigshafen.

In der Landeshauptstadt starten Mitarbeiter des Verkehrsbetriebs Mainzer Mobilität am Morgen am Hauptbahnhof. Mit Zangen reichten sie Einmal-Masken aus ihrem Vorrat an Fahrgäste, die keinen eigenen Schutz bei sich hatten. Die meisten Fahrgäste seien aber schon vorbereitet gewesen, sagte der Geschäftsführer der Mainzer Mobilität, Jochen Erlhof. "Wir erwischen hier nur noch einzelne."

Für die symbolische Aktion in Mainz standen laut dem Verkehrsunternehmen 1200 Masken zur Verfügung. Die Reaktionen der Fahrgästen seien überwiegend positiv gewesen. Ein Student aus Taiwan sagte: "Das ist eine gute Sache." Wenn jeder sich mit den Masken bedecke, könne das helfen, die harte Zeit gut zu überstehen.

Das in Mainz verteilte Material stammte laut Erlhof vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Das hessische Verkehrsunternehmen hatte angekündigt ab Montag über mehrere Tage und an rund zwei Dutzend Standorten des RMV-Tarifgebiets insgesamt Hunderttausende Einmal-Masken an Fahrgäste ausgeben zu wollen. Von Mainz aus pendeln viele Menschen nach Wiesbaden oder Frankfurt und umgekehrt.

Auch das Verkehrsunternehmen Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) verteilte Mund-Nasen-Schutz am Montag. In den Städten Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg seien Fahrgästen bis zum frühen Nachmittag Tausende Masken überreicht worden, sagte ein RNV-Sprecher. Der erste Eindruck: Die Maskenpflicht werde gut eingehalten. "Schon heute hat die überwiegende Mehrheit eine Maske an in unseren Fahrzeugen." Auch habe sich niemand beschwert. Allerdings fehle es noch am Bewusstsein für den Schutz an der Haltestelle. "Die Maskenpflicht gilt natürlich auch im unmittelbaren Haltestellenbereich." Die Maske sollte beispielsweise nicht gleich nach dem Aussteigen aus dem Bus ausgezogen werden.

In Rheinland-Pfalz soll es bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in der ersten Woche erstmal bei einer Ermahnung bleiben, wie das Innenministerium zuvor schon mitgeteilt hatte. Wer danach erwischt werden, müsse mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Wenn Mitarbeiter geöffneter Geschäfte Mund und Nase nicht abgedeckt haben, soll dies mit einem Bußgeld von 250 Euro für die Betreiber geahndet werden - sofern es in dem Laden keine anderweitigen Schutzmaßnahmen wie Trennwände gibt.

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