Familie:Gericht untersagt Hipp-Werbeslogan für Kindermilch

Das Landgericht München I hat eine Werbung des Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa) - Das Landgericht München I hat eine Werbung des Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin.

Konkret geht es um Sätze wie „7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz sicherlich“ und „Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht“. Diese Slogans seien irreführend, urteilte das Gericht. Die pauschale Aussage, dass ein Kind sieben Mal mehr Vitamin D benötige als ein Erwachsener, müsse erläutert werden.

„Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird“, teilte die Verbraucherzentrale mit, die gegen die Hipp-Werbung geklagt und recht bekommen hatte. „Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel.“

© dpa-infocom, dpa:200710-99-745798/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: