Die Generalstaatsanwaltschaft München prüft, ob sie die Aufhebung der Immunität des bayerischen AfD-Chefs und Bundestagsabgeordneten Stephan Protschka beantragt. Das bestätigte ein Sprecher am Dienstag auf SZ-Anfrage. Grund für diesen Schritt ist eine Anzeige nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, die Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder gegen Protschka gestellt hat. Der Paragraf umfasst "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung". Der AfD-Chef hatte Söder in einer Rede auf dem politischen Aschermittwoch im Februar unter anderem als "Landesverräter" und "Södolf" beschimpft.
Wird ein Bundestagsabgeordneter angezeigt, kann die Justiz nur gegen ihn ermitteln, wenn der Bundestag dessen Immunität aufgehoben hat. Laut Geschäftsordnung des Bundestags wird die Immunität nicht aufgehoben, "soweit die Beleidigung politischen Charakters ist und keine Verleumdung darstellt". Die entscheidende Frage ist also, ob die Staatsanwaltschaft Protschkas Äußerungen als Verleumdung definiert. Ein Sprecher machte dazu keine Angaben.
Der AfD-Mann verteidigte seine Worte in einer Stellungnahme als "Polemik" und unterstellte Söder "Dünnhäutigkeit". Zuvor hatte der Ministerpräsident auch gegen den österreichischen FPÖ-Politiker Gerald Grosz Anzeige gestellt, ebenfalls wegen Aussagen am Aschermittwoch.