Nach Geschlechtsverkehr in der Kirche:Frau akzeptiert Strafbefehl wegen Kirchenschändung

Altar in einer katholischen Kirche. In einem Gotteshaus im Landkreis Rosenheim musste der Altar neu gesegnet werden. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Das Gerichtsverfahren gegen den Mann, unter anderem wegen Körperverletzung und Bestechung, läuft noch.

Von Matthias Köpf, Rosenheim

Das weltliche Urteil über den 39-jährigen Rosenheimer, der im Sommer 2022 die katholische Kirche im nahen Schechen per Geschlechtsverkehr entweiht haben soll, wird voraussichtlich noch einige Monate auf sich warten lassen. Der Mann steht daneben unter anderem noch wegen der strafrechtlich weit erheblicheren Vorwürfe der vorsätzlichen Körperverletzung, der Bedrohung und des Betrugs vor dem Landgericht Traunstein, das zuletzt weitere Verhandlungstermine bis in den März hinein angesetzt hat. Seine an der Kirchenschändung mutmaßlich ebenfalls beteiligte Frau hat deswegen aber inzwischen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim akzeptiert.

Was die mehrfache Körperverletzung betrifft, so sehen die Staatsanwälte die Frau als Opfer ihres Mannes an. In Sachen "Störung der Religionsausübung" gilt sie den Strafverfolgern jedoch selbst als Täterin, weil beide miteinander im Sommer vergangenen Jahres auf und in der Nähe des Altars der Schechener Kirche Mariä Heimsuchung miteinander Sex gehabt haben sollen, was der Mann demnach selbst fotografisch dokumentiert hat. Die Staatsanwälte haben am Amtsgericht Rosenheim einem Strafbefehl gegen die Frau beantragt, wogegen diese zunächst Einspruch eingelegt hatte. Bevor es Anfang Februar in Rosenheim zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen wäre, hat sie ihren Einspruch nach Angaben eines Gerichtssprechers nun jedoch zurückgezogen und den Strafbefehl akzeptiert. Sie gilt damit als verurteilt. Zur Höhe des Strafbefehls macht das Gericht keine Angaben.

Wie die Sache kirchenrechtlich aus der Welt zu schaffen ist, bleibt offen. Im Raum steht weiterhin, dass der Altar mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet werden muss.

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