Landgericht Traunstein:Prozess um Sex in einer Kirche - Altar muss wohl neu geweiht werden

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Altar in einer katholischen Kirche. In einem Gotteshaus im Landkreis Rosenheim musste der Altar neu gesegnet werden. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Der Angeklagte soll sich mit einer Frau in der Nähe des Altars verlustiert haben. Das fällt unter "Störung der Religionsausübung". Doch es gibt noch mehr Vorwürfe.

Vor dem Landgericht Traunstein hat am Mittwoch ein Prozess um Sex in einer Kirche begonnen. Der 39 Jahre alte Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft im Sommer vergangenen Jahres in der Nähe des Altars der katholischen Kirche in Schechen Geschlechtsverkehr mit einer Frau gehabt haben, den er mit Fotos dokumentierte. Zum Prozessauftakt habe sich der Mann zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

Dem gebürtigen Rosenheimer wird unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. An einem Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet sei, habe er "beschimpfenden Unfug" verübt, wie es in der Anklage heißt.

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Das ist allerdings nur ein Vorwurf unter zahlreichen weiteren. Der 39-Jährige ist außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch häusliche Gewalt vor. Er soll seine Ehefrau immer wieder attackiert, geschlagen und beleidigt haben. Die Frau verweigerte jedoch nach Angaben einer Gerichtssprecherin die Aussage. Das Gericht hat sechs Verhandlungstage für den Prozess angesetzt, das Urteil könnte demnach am 13. Dezember fallen.

Für die betreffende Kirche in Schechen könnte der angeklagte Geschlechtsverkehr liturgische Folgen haben. Dem Erzbischöflichen Ordinariat in München sind nach eigenen Angaben zwar praktisch keine vergleichbaren Fälle bekannt, weshalb man auch kaum Erfahrung mit den nötigen Konsequenzen habe. Laut einem hinzugezogenen Kirchenrechtler müsse ein heiliger Ort aber als geschändet und entweiht gelten, wenn das religiöse Empfinden der Gläubigen durch eine solche Tat gestört worden sei.

Dies sei nun wohl spätestens wegen des öffentlichen Aufsehens durch den Prozess unvermeidlich der Fall. Der Altar in Schechen müsse deshalb wohl neu geweiht werden, wofür es einen liturgisch festgelegten Bußritus gebe.

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