Infektionsschutz:Diese Regeln gelten an Bayerns Schulen

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Aktuell gehen in Bayern etwa 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche in die Schule - wenn sie nicht wegen Corona zu Hause bleiben müssen. Illustration: Jessy Asmus (Foto: Illustration Jessy Asmus)

Trotz Corona sollen möglichst viele Kinder in den Präsenzunterricht - mit Maske und unter Hygiene-Auflagen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.

Von Anna Günther und Kassian Stroh

Alle sollen in die Schule - das ist erklärtes Ziel der Staatsregierung. Dafür hat sie zum Schuljahresbeginn im Einklang mit Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden festgelegt, dass es generell einen Regelbetrieb gibt, wenn auch unter strengen Hygieneauflagen. Das wird allgemein als das geringere Übel angesehen, verglichen mit dem digitalen Unterricht daheim, dem sogenannten Homeschooling. Wie sehen die Regeln aus, die aktuell an den etwa 6200 bayerischen Schulen gelten? Ein Überblick.

Wo gilt die Maskenpflicht?

Nach den Herbstferien, also vom 9. November an, müssen generell alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und im Unterricht eine Maske tragen, auch in den Grundschulen. Vorher hing das vom jeweiligen Infektionsgeschehen vor Ort ab; diese Einschränkung gibt es in der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht mehr.

Das heißt: Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände, auf den Fluren, auf dem Pausenhof und eben auch in den Klassenzimmern. Nur wem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung "aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist", muss sich nicht daran halten. Schüler, die die Maskenpflicht ignorieren, können nach Hause geschickt werden. Die kreisfreien Städte und Landkreise können mit einer Sondergenehmigung die Maskenpflicht im Unterricht aufheben - die Stadt München und manche Landkreise haben das zum Beispiel für ihre Grundschulen getan.

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Wann kommt es zu Homeschooling?

Die Schulen sollen nach den Herbstferien so lange wie möglich geöffnet bleiben. Der Drei-Stufen-Plan des Kultusministeriums, der abhängig von den Infektionszahlen vor Ort bestimmte Maßnahmen vorsah, greift damit nicht mehr. Auch in Corona-Hotspots soll es keine automatische Umstellung von Präsenzunterricht auf Homeschooling geben. Ausschlaggebend ist nur, ob es an einer Schule ein Infektionsgeschehen gibt oder nicht. Über die dann folgenden Maßnahmen sollen die örtlichen Gesundheitsämter entscheiden. Diese hatten auch bisher zu entscheiden, da der Drei-Stufen-Plan nicht mit einem Automatismus verbunden, sondern lediglich eine generelle Empfehlung des Kultusministeriums war.

Zwar werden immer wieder Klassen wegen eines Covid-Falls in Quarantäne geschickt, manchmal auch Schulen geschlossen, ein flächendeckendes Homeschooling haben in diesem Schuljahr bisher aber die wenigsten Kommunen angeordnet. Dabei wurde der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche seit Mitte Oktober nahezu überall in Bayern, seit Anfang November sogar flächendeckend, überschritten. Für Kritiker der aktuellen Corona-Schulpolitik ist dies ein Beleg für mangelnde Führung und unklare Vorgaben des Kultusministeriums.

Welche Regeln gelten in den Klassenzimmern?

Sowohl Lehrer als auch Schüler müssen im Unterricht eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Die Kinder sollen an frontal ausgerichteten Einzeltischen sitzen und sich keine Materialen wie Lineale oder Stifte teilen. Mischen sich Gruppen wie im Ethik-, im Religions- oder im Fremdsprachenunterricht, sollen die Schüler einer Klasse beieinandersitzen und Abstand zur anderen Gruppe halten. Räume müssen spätestens alle 45 Minuten für mindestens fünf Minuten gelüftet werden, gekippte Fenster reichen nicht aus. Bei modernen Schulen mit Lüftungsanlagen sollten die Kommunen, die für die Ausstattung der Gebäude zuständig sind, in den Ferien die Anlagen für mehr Frischluft umprogrammieren und verriegelte Fenster öffnen.

Welche Regeln gelten auf dem Schulgelände?

Maskenpflicht und Abstand gelten überall auf dem Schulgelände. Um die Vermischung aller Schüler gering zu halten und damit Infektionen nachvollziehbar bleiben, müssen die Schulen Laufwege markieren und Pausen- sowie Unterrichtszeiten entzerren. Auf dem Schulhof und in der Mensa dürfen Kinder einer Klasse oder die Oberstufe zusammen sein, müssen aber zu anderen Gruppen Abstand halten. 1,5 Meter Distanz gilt auch in Warteschlangen vor dem Kiosk oder vor den Toiletten. Dort müssen Papiertücher ausliegen, Handgebläse sind wegen der Aerosole verboten.

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Wann müssen Kinder zu Hause bleiben?

Leichte Erkältungssymptome: Schüler mit einem Schnupfen und "gelegentlichem Husten" dürfen erst dann wieder in die Schule, wenn sie nach 24 Stunden kein Fieber bekommen haben. Wer trotzdem in der Schule auftaucht, muss wieder abgeholt werden. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort mehr als 50 betragen, müssen Schüler zudem entweder ein Attest von einem Arzt oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Eine Ausnahme gilt für Grundschüler: Sie dürfen wie in den Kitas auch mit einer Schniefnase in die Schule gehen - so lange die Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr als 50 beträgt.

Grippeähnliche Symptome: Kranke Schüler mit Symptomen wie Fieber, Husten oder Ohrenschmerzen dürfen erst dann wieder in die Schule, wenn sie 24 Stunden symptom- und 36 Stunden fieberfrei sind. Ist die Sieben-Tage-Inzidenz höher als 50, brauchen sie einen negativen Corona-Test oder ein Attest, um wieder in den Unterricht gehen zu können.

Wann werden Schulen geschlossen, wann einzelne Klassen?

Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler an Covid-19, wird die gesamte Klasse nach Hause geschickt und muss für zwei Wochen in Quarantäne. Danach findet wieder Unterricht statt, es sei denn, das örtliche Gesundheitsamt entscheidet etwas anderes. Erkrankt ein Lehrer oder eine Lehrerin, darf er oder sie nicht unterrichten und muss in Quarantäne. Ob das dann auch für weitere Lehrkräfte und Schüler gilt, entscheidet das Gesundheitsamt.

Tritt ein Covid-19-Fall in einer Abschlussklasse auf, so wird die gesamte Klasse oder der ganze Abschlussjahrgang auf Corona getestet. Die Schüler müssen in Quarantäne, können diese aber unterbrechen, wenn eine Abschlussprüfung ansteht - für diese gelten dann verschärfte Hygieneauflagen.

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Schulen wie im Frühjahr 2020 flächendeckend zu schließen, soll laut Kultusministerium eine Ausnahme bleiben. Das hängt davon ab, ob es in den Schulen ein Infektionsgeschehen gibt, letztlich entscheidet darüber das örtliche Gesundheitsamt. Dann werden die Schüler im sogenannten Homeschooling unterrichtet, das Ministerium spricht von "Distanzunterricht".

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Gibt es Fachunterricht?

Physik, Chemie, Musik und Sport sind in diesem Schuljahr unter Auflagen wieder erlaubt. Lehrer entscheiden, ob und falls ja, welche Sportart möglich ist. Distanz gilt in den Umkleiden; Duschen ist nur unter strengsten Bedingungen möglich.

Können Kinder sich beispielsweise nicht nach jedem Sprung auf Barren oder Reck die Hände waschen, müssen das alle Schüler vor und nach der Sportstunde tun. Die gründliche Reinigung nach jeder Nutzung gilt auch für Computerräume, Geräte in Chemie oder Physik und Musikinstrumente. Im Musikunterricht ist der Ausstoß von Aerosolen besonders hoch. Daher müssen Schüler beim Singen zwei Meter Abstand halten und versetzt aufgestellt in eine Richtung singen. Musikräume müssen alle 20 Minuten für zehn Minuten gelüftet werden.

Was gilt auf dem Schulweg?

Im öffentlichen Nahverkehr und in Schulbussen gilt die Maskenpflicht. Gehen oder radeln Jugendliche zur Schule, sollen sie Abstand halten. Für zusätzliche Verstärker-Schulbusse bezahlt der Freistaat mehr Geld.

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