Präventivhaft:Elf Personen in Bayern ohne Anklage im Gefängnis

  • Seit August 2017 darf die Polizei Personen ohne Anklage bis zu drei Monate inhaftieren. Danach kann ein Richter die Haft verlängern.
  • Eine Anfrage der Grünen ergibt, dass bislang elf Personen länger als zwei Wochen ohne Anklage im Gefängnis waren.
  • Andere Befugnisse aus dem Polizeiaufgabengesetz, wie die intelligente Videoüberwachung und die erweiterte DNA-Analyse, werden derzeit noch nicht angewendet.

Von Lisa Schnell

Die erweiterten Befugnisse der Polizei durch das neue Polizeiaufgabengesetz stoßen auf große Proteste. Mehrere Parteien klagen dagegen, mindestens 30 000 Menschen demonstrierten in München Anfang Mai. Jetzt zeigt eine Anfrage der Grünen, wie die ausgeweitete Präventivhaft angewendet wird. Innerhalb von einem Jahr wurden elf Personen, gegen die keine Anklage vorlag, länger als zwei Wochen inhaftiert. Eine war zwei Monate in Gewahrsam. So steht es in der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von Katharina Schulze, der Fraktionschefin der Grünen im Landtag. "Die neue Regelung muss ausgesetzt werden, bis die Klagen gegen das Polizeiaufgabengesetz, PAG, entschieden sind", sagt Schulze und fordert eine Präventivhaft von höchstens zwei Wochen.

Seit August 2017 gilt die von Kritikern als "Unendlichkeitshaft" bezeichnete Änderung. Personen, von denen eine konkrete Gefahr ausgeht, dürfen ohne Anklage bis zu drei Monate eingesperrt werden. Ein Richter entscheidet, ob die Haft verlängert wird. Ein Vorgang, der sich theoretisch alle drei Monate wiederholen kann. Zuvor galt eine Höchstfrist von zwei Wochen. Die Staatsregierung müsse dem Landtag berichten, wie lange Menschen festgehalten werden und warum, sagt Schulze.

Bei der Person, die zwei Monate ohne Anklage in Haft saß, handelt es sich laut Ministerium um einen Syrer, der gewalttätig gewesen sei und durch Selbstverletzungen und Suizidankündigungen versucht habe, seine Forderungen durchzusetzen. Das sei als politisch motivierte Kriminalität im Bereich "religiöse Ideologie" eingestuft worden. Nach seiner Entlassung wurde ein zweimonatiges Aufenthaltsverbot für relevante Orte erlassen. Eine Beschwerde wurde vom Landgericht abgewiesen.

Auch die anderen Personen, die länger als zwei Wochen in Präventivhaft waren, sind offenbar Asylbewerber. Sieben von ihnen wurden dem Ministerium zufolge wegen der Beteiligung an einem Landfriedensbruch in einer Erstaufnahmeeinrichtung vorläufig festgenommen. Das Gericht habe die Präventivhaft mit der konkreten Gefahr begründet, dass ähnliche Situationen herbeigeführt werden und hierdurch eine Gefahr für Leib und Leben entstehen könnte. Die Haft wurde beendet, als die Männer in getrennte Einrichtungen gebracht werden konnten. Alle hätten im Vorfeld Straftaten begangen.

Andere neue Befugnisse aus dem PAG können der Ministeriums-Antwort zufolge dagegen nicht angewendet werden wie die intelligente Videoüberwachung. "Die Bayerische Polizei verfügt derzeit über keine technischen Systeme, um die Rechtsgrundlage im PAG zur sogenannten intelligenten Videoüberwachung, die auf die automatisierte Erkennung von Mustern bei Gegenständen beschränkt ist, in der Praxis anzuwenden", heißt es. "Wir haben eine Rechtsgrundlage für etwas, wofür die Polizei noch gar keine Geräte hat", sagt Schulze. Das sei weder sinnvolle Gesetzgebung, noch sinnvolle Sicherheitspolitik.

Sie zweifelt zudem am neuen Instrument der erweiterten DNA-Analyse. Dabei soll die biogeografische Herkunft, sowie Haut-, Augen- und Haarfarbe eines Verdächtigen festgestellt werden können. Deutschlandweit gebe es derzeit kein Labor, das die Hautfarbe bestimmen könne, teilt das Ministerium mit. Die Vorhersage-Wahrscheinlichkeit für andere Kriterien liege zwischen 70 und 94 Prozent. Das Ministerium verweist darauf, dass Augen- und Haarfarbe auch Rückschlüsse auf die Hautfarbe geben könnten.

Für "hochproblematisch" hält die DNA-Analysen dagegen Anna Lipphardt. Sie ist Professorin für Kulturwissenschaften in Freiburg und Mitglied der interdisziplinären Wissenschaftler-Initiative STS@Freiburg, die sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit erweiterten DNA-Analysen einsetzt.

Viele Politiker und Polizisten machten etwa keine Unterscheidung zwischen der sogenannten biogeografischen Herkunft und einer Ethnie, sagt Lipphardt. Sie warnt deshalb vor möglichen impliziten Vorurteilen seitens der Ermittler, die für die Interpretation mit erweiterten DNA-Analysen umfassend geschult werden müssten. "Wenn die Maßnahme aber nur bei Minderheiten angewendet wird, führt das zu einer Aufaddierung von Verdachtsmomenten und Daten gegen Minderheiten", sagt Lipphardt. Sie weist zudem darauf hin, dass die hohen Wahrscheinlichkeitsaussagen, wie sie sich in der Antwort des Ministeriums finden, unter Wissenschaftlern sehr umstritten seien und aus kontrollierten Labor-Studien stammten. In der Ermittlungspraxis sei die Aussagekraft weit geringer.

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