Klage eines Missbrauchsopfers:Gericht spaltet Papst-Verfahren ab

Joseph Ratzinger ist im Dezember 2022 gestorben. Das Landgericht Traunstein hat für einen Zivilprozess um einen Missbrauchsfall bislang keine Erben ausfindig machen können. (Foto: Johannes Simon)

Weil noch immer niemand das Erbe Benedikts angetreten hat, wird nach der Schadenersatzklage eines Missbrauchsopfers in Traunstein vorerst nur gegen andere Beklagte verhandelt.

Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung an diesem Dienstag hat das Landgericht Traunstein das Schadenersatzverfahren eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. vom übrigen Prozess abgetrennt. Als Grund dafür nannte eine Gerichtssprecherin am Montag, dass dem Landgericht bisher keine Erben Benedikts benannt worden sind, die für Ansprüche des Klägers aufkommen könnten. Benedikts Rechtsnachfolge sei ungeklärt und es sei auch nicht abzusehen, bis wann sich das ändern könnte.

Der Kläger, ein früherer Ministrant aus Garching an der Alz, wirft dem damaligen Garchinger Pfarrer vor, ihn Mitte der 1990er-Jahre sexuell missbraucht zu haben. Der Geistliche war schon andernorts als Missbrauchstäter aufgefallen und verurteilt worden. Dennoch hat ihn die Diözese nach Garching geschickt. Der Pfarrer selbst zählt in dem Prozess ebenso zu den Beklagten wie die Erzdiözese München-Freising und deren einstiger Erzbischof Friedrich Wetter.

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Joseph Ratzinger war einst ebenfalls Münchner Erzbischof. Da er Ende 2022 gestorben ist, können sich alle Ansprüche nur noch an seine Erben richten. Einige persönliche Dinge und die einträglichen Rechte an seinem Büchern hat Benedikt schon zu Lebzeiten an kirchliche Einrichtungen vermacht. Sollten sich für den Rest entfernte Verwandte als Erben finden, so können diese das Erbe ausschlagen und damit auch den Forderungen des Klägers entgehen.

Gegen die übrigen Beklagten soll weiterhin an diesem Dienstag verhandelt werden, was nur durch die Aufspaltung des Verfahrens möglich wird. Ansonsten hätte die Verhandlung ein weiteres Mal abermals verschoben werden müssen. Insgesamt fordert der Kläger 350 000 Euro. Rein strafrechtlich gelten die Vorwürfe als verjährt.

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