PAG in Bayern:Grüne klagen gegen neues Polizeiaufgabengesetz

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Katharina Schulze mit der symbolischen Klageschrift gegen das Polizeiaufgabengesetz. (Foto: dpa)

Das Gesetz sei vom "Überwachungswahn der CSU" geprägt, sagt Grünen-Fraktionsvorsitzende Schulze. Die Grünen halten das PAG für verfassungswidrig.

Von Lisa Schnell, München

Mindestens 30 000 Menschen demonstrierten neulich an einem Tag in München gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG). Jetzt ist es beschlossen und der Widerstand etwas leiser geworden. Die Grünen aber versuchten einiges, um die Aufmerksamkeit hoch zu halten, als sie am Mittwoch ihre Klage gegen das PAG beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichten. Einen überdimensionalen Briefumschlag, in dem vermeintlich die Klageschrift stecken soll, hatte Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, gebastelt. Von der ebenso groß geratenen Briefmarke stieren zwei Überwachungskameras herunter.

Das neue PAG sei vom "Überwachungswahn der CSU" geprägt, sagte Schulze. Warum es verfassungswidrig sein soll, erklärte Staatsrechtler Christoph Degenhart von der Universität Leipzig, der die Klage verfasst hat. Die Balance von Freiheit und Sicherheit werde nicht gewahrt, sagte er: "Eine Reihe von Einzelmaßnahmen greifen tief in die Grundrechte der Bürger ein."

Möglich sei das durch den Begriff der "drohenden Gefahr", der die Eingriffsschwelle der Polizei für 39 Maßnahmen senkt. Die Polizei kann jetzt früher Telefone abhören oder E-Mails lesen. Betroffen sei jedermann. Das Bundesverfassungsgericht verwende die "drohende Gefahr" dagegen nur in Zusammenhang mit Terrorismus. Stören müssten das Gericht seiner Meinung nach auch geplante Übersichtsaufnahmen bei Menschenansammlungen. Da die Technik es erlaube, den Einzelnen hervorzuheben, sieht er einen Eingriff in die Grundrechte.

Während die Grünen vorerst nur in Bayern klagen, plant die SPD zusätzlich eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Das sei komplizierter, sagte Degenhart. Statt gegen das ganze Gesetz könne nur gegen verdeckte Maßnahmen geklagt werden und der Kläger müsse zeigen, dass er betroffen ist. Obwohl in ihrem Widerstand vereint, stellen Grüne und SPD ihre Klagen separat vor. Am Donnerstag ist die SPD dran. Folgen könnten noch Linke und FDP, die auch klagen wollen.

© SZ vom 07.06.2018 / nell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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