Oberammergau:Die Passion geht weiter - vor Gericht

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Für ihre Passionsspiele legen sich die Oberammergauer alle zehn Jahre schwer ins Zeug. Und danach wird abgerechnet. (Foto: Sebastian Beck)

Die Oberammergauer sanieren ihre Gemeindefinanzen turnusgemäß mit satten Gewinnen aus den Passionsspielen. Über letzte Teilbeträge streiten sie allerdings immer noch.

Glosse von Matthias Köpf

Es soll Leute geben, die halten die Passionsspiele in Oberammergau für nicht besonders spannend. Und man weiß ja wirklich, wie's ausgeht. Trotz Unwägbarkeiten wie der pandemiebedingten Verschiebung von 2020 auf 2022 kommt immer das Gleiche raus, wenn es vollbracht ist: ein satter Gewinn für die Gemeinde. Rund 30 Millionen Euro seien es diesmal geworden, hieß es vor einem Jahr. Aber ob es ganz am Ende etwas mehr oder weniger wird, beschäftigt immer noch die Gerichte.

Nun ist ein Urteil ebenfalls ein Fixpunkt jeder Passion, aber eigentlich nur genau eines, und das war trotz vorbildlicher Handhygiene nach heutigen Maßstäben fragwürdig. Eine Berufung gegen die Entscheidung jenes Pontius Pilatus war jedenfalls nicht möglich, aber das hätte die Geschichte auch ziemlich durcheinander gebracht. Außerdem ging es da eher ums Strafrecht. Dagegen wird über das Geld aus der Passion vor Zivilkammern gestritten.

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Vor einer solchen wollte der gemeindliche Passionsspielbetrieb neulich 32 000 Euro an Parkgebühren von einem externen Parkgebühreneintreiber eintreiben - plus sechsstelliger Vertragsstrafe, weil der Dienstleister am Passionsparkplatz nicht genug für Ordnung gesorgt habe. Der deutelte mit brutto und netto herum und entgegnete ferner, ein Teil des Platzes sei überraschend weiter vom örtlichen Seilbahnbetreiber beansprucht worden. Letztlich einigte man sich, dass die Gemeinde ihre vollen drei von fünf Euro Parkgebühr erhält und auf die eher wacklig begründeten Vertragsstrafen verzichtet.

Im jüngsten Fall, über den wieder das Garmisch-Partenkirchner Tagblatt berichtete, hat eine Hotelbetreiberin den Passionsbetrieb auf 140 000 Euro verklagt. Sie hatte Passionsgäste beherbergt, die zentral vermarktete Arrangements aus Zimmer und Tickets gebucht hatten. Irgendwann traf von ihrer Mailadresse eine offenbar nicht gänzlich unverdächtig formulierte Nachricht beim Passionsbetrieb ein, wonach ihr das Geld für die Beherbergung fortan auf ein neues Konto zu überweisen sei. Jemand hatte den Mailaccount der Frau geknackt. Obwohl sie sogar von der Polizei wegen eines Hackerangriffs auf ihren Provider gewarnt worden war, will sie die abgezapfte Summe noch einmal überwiesen bekommen, diesmal aufs eigene Konto. Auch hier ist eine Einigung möglich. Bisher waschen aber beide Seiten ihre Hände in Unschuld.

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