Vor der Großen Jugendkammer am Landgericht Coburg hat ein 18-Jähriger gestanden, am Abend des 10. März 2023 in der Innenstadt von Lichtenfels eine 50 Jahre alte Blumenhändlerin mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Nach Angaben des Justizpressesprechers Timm Hain ließ der Angeklagte - er war zum infrage kommenden Zeitpunkt 17 Jahre alt und Schüler des örtlichen Meranier-Gymnasiums - eine Einlassung seines Verteidigers Christian Barthelmes verlesen. Dieser zufolge sei der Tatablauf mit tödlichem Ende so nicht beabsichtigt gewesen.
Der Erklärung gemäß habe der Jugendliche beabsichtigt, durch Ladengeschäfte im Lichtenfelser Zentrum zu ziehen und bei passender Gelegenheit durch Vorhalten eines Messers eines der Geschäfte auszurauben. Zu dem Zweck habe er zuvor mehrere Geschäfte betreten, habe den gefassten Plan dort aber aus Angst und Skrupeln nicht in die Tat umgesetzt. Kurz vor Ladenschluss in Lichtenfels habe er zuletzt den Blumenladen betreten. Dort habe er seinen Plan ebenfalls zunächst nicht umgesetzt, habe das Geschäft wieder verlassen, dann aber realisiert, dass besagter Laden die womöglich letzte Gelegenheit des Tages geboten haben könnte, ein Geschäft auszurauben. Deshalb sei er zurückgekehrt.
Newsletter abonnieren:Mei Bayern-Newsletter
Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.
Im Laden habe er die Verkäuferin mit einem Messer bedroht. Danach sei die Situation, so die verlesene Schilderung, außer Kontrolle geraten. Er habe aus der Kasse die dort aufbewahrten Tageseinnahmen entnommen, die Floristin habe dagegen lautstark interveniert und entgegen seiner Erwartung um Hilfe geschrien. Beim Versuch, das Ladengeschäft mit der Beute aus der Kasse zu verlassen, soll die 50-Jährige laut Einlassung dem damals 17-Jährigen den Weg versperrt haben. Bei einem Handgemenge will der Jugendliche aus Angst, entdeckt zu werden, sich nicht anders zu helfen gewusst haben, als auf die Verkäuferin einzustechen. Die Floristin erlag ihren schweren Verletzungen.
Bei den Hinterbliebenen der Frau habe der Angeklagte über seinen Verteidiger um Entschuldigung für das Geschehene bitten lassen und habe die Verantwortung für die Tat übernommen. Er bedauere diese zutiefst. Persönlich machte der 18-Jährige am ersten Verhandlungstag lediglich biografische Angaben. Sein familiäres Umfeld beschrieb er dabei als prekär. Den Angaben der Verteidigung zufolge soll der damalige Gymnasiast Geld für einen Angelschein gespart haben. Als er aber bei fälliger Kursgebühr darauf zugreifen wollte, seien die Ersparnisse weg gewesen - mutmaßlich entwendet von einem Familienmitglied. Aus Frust und Wut habe er daraufhin seinen Entschluss gefasst.
Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht volljährig war, ist die Hauptverhandlung nicht öffentlich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord in Tateinheit mit Raub vor. Ein Urteil wird Ende Januar erwartet.