Kriminalität:Bayern will die Befugnisse der Polizei massiv ausweiten

Regionalliga-Derby TSV 1860 München - FC Bayern München II, 2017

Den einen geben sie ein Gefühl der Sicherheit, die anderen fühlen sich eher bedroht: Was Polizeibeamte dürfen sollen und was nicht, darüber sind sich Staatsregierung und Opposition uneins.

(Foto: Johannes Simon)
  • Bei "drohender Gefahr" soll die bayerische Polizei künftig leichter Telefone abhören und Briefe öffnen dürfen.
  • Aus Sicht der Staatsregierung reicht es aus, wenn die Wahrscheinlichkeit begründet ist, dass in überschaubarer Zukunft eine Straftat begangen wird.
  • Die Grünen warnen vor der "Ermöglichung eines Überwachungsstaates", der Datenschutzbeauftragte äußert sich besorgt.

Von Lisa Schnell

Es ist der alte Kampf zwischen Freiheit und Sicherheit. Die einen sehen nur die Gefahren. Sie erinnern sich an die Anschläge von Ansbach und Würzburg, als der Terror im Juli 2016 auch Bayern erreichte. Je mehr die Polizei darf, umso sicherer fühlen sie sich. Je mehr die Polizei darf, desto mehr greift sie in die Freiheitsrechte der Menschen ein, so sehen das die anderen. Sie fürchten sich genau davor.

Am Mittwoch erreicht die Debatte wieder einmal den Landtag. Dann äußern sich im Innen- und Verfassungsausschuss Experten zu den neuen Plänen von Innenminister Joachim Herrmann. Der will die Befugnisse der Polizei massiv ausweiten. Von der "Ermöglichung eines Überwachungsstaates" spricht die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Schulze. Dem Landesbeauftragten für Datenschutz, Thomas Petri, bereitet der Gesetzentwurf Sorge. Er fragt sich, ob der vom Bundesverfassungsgericht geforderten "Überwachungsgesamtrechnung", also der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, damit noch Genüge getan werde. Andere Sachverständige schreiben in ihren Stellungnahmen von verfassungswidrigen und "verfassungsrechtlich problematischen" Änderungen.

Besonders kritisch sehen sie, dass die Polizei laut dem Gesetzentwurf in Zukunft einfacher Telefone überwachen oder auch Briefe öffnen darf als bisher. Um das zu ermöglichen führte die Staatsregierung eine völlig neue Kategorie ein, die "drohende Gefahr". Schon im Juli 2017 senkte sie damit die Schwelle, ab der die Polizei tätig werden kann. Für eine drohende Gefahr muss keine Straftat begangen werden, es reicht aus, wenn die Wahrscheinlichkeit begründet ist, dass in überschaubarer Zukunft eine Straftat begangen wird. Es könne sinnvoll sein, wenn die Behörden schon zu diesem Zeitpunkt tätig werden könnten, insbesondere bei Terrorgefahr, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Bayern allerdings will darüber noch hinausgehen und die Polizei nicht nur bei Terrorgefahr präventiv tätig werden lassen. Sondern auch dann, wenn ein bedeutendes Rechtsgut in Gefahr ist, wie es im Juristendeutsch heißt.

Dazu gehören Leben, Gesundheit und Freiheit, aber auch Dinge, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse sind. "Strommasten" etwa, sagt Franz Schindler, Vorsitzender des Verfassungsausschusses und bei der SPD. Das Gesetz greife also nicht nur bei Terroristen, wie es die Staatsregierung in ihren Beispielen vom Bombenbauer gerne darstellt, sondern bei "normaler Kriminalität". Der Polizei stehe dann das ganze "Schreckensszenario" der Überwachung offen, wie es Schindler nennt. Darunter fallen unter anderem die Onlinedurchsuchung, die Überwachung von Telefon und Handy oder der Post. Zudem kann aufgrund von Funkzellendaten ein Bewegungsprofil erstellt werden. Ohne die Erlaubnis eines Richters allerdings ist all dies nicht möglich. Für Schindler ist das keine große Hürde. Regelmäßig würde die Erlaubnis erst hinterher eingeholt.

Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München, verbindet mit der Einführung der Kategorie der "drohenden Gefahr" eine "nicht mehr akzeptable Herabsetzung der polizeilichen Eingriffsschwelle". So steht es in seiner Stellungnahme. Markus Möstl, der den Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth innehat, meint dagegen, die Staatsregierung bewege sich auf "verfassungsrechtlich sicherem Boden".

Grüne und SPD sehen in einer Polizei, die immer mehr im Verborgenen agiert, eine große Gefahr. Die Zuständigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei dürften nicht immer mehr verschwimmen, sagt Schulze. Schindler mahnt, dass sich der Gesetzgeber beim Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei schon etwas gedacht habe.

"Was technisch möglich ist, wird gemacht"

Auf Kritik der Opposition, aber auch einiger Experten, stößt eine weitere Regelung zu DNA-Analysen. Innenminister Herrmann erklärt ihre Sinnhaftigkeit meist mit folgendem Beispiel: Die Polizei entdeckt die Werkstatt eines potenziellen Bombenlegers. Der aber ist gerade nicht da, seine DNA-Spuren vielleicht schon. Zukünftig soll die Polizei genetisches Material sicherstellen und es wie ein Phantombild verwenden können. Herkunft, Haarfarbe, Geschlecht, Augenfarbe, all das soll aufgenommen werden. Sehr viel zuverlässiger als eine Zeichnung, die auf der Grundlage von Zeugenaussagen angefertigt wurde, argumentieren die einen. Der Datenschutzbeauftragte der Regierung, Thomas Petri, aber kritisiert einen "erheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Sensible Daten aufzunehmen, obwohl noch nicht einmal ein Gefahrenverdacht besteht, nennt der Sachverständige Kurt Grauling, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, "nicht nachvollziehbar".

Ähnlich besorgt zeigt sich Petri bei dem geplanten Einsatz von intelligenter Videoüberwachung mit Gesichtserkennung wie sie vor Kurzem bei einem Pilotversuch am Berliner Bahnhof Südkreuz getestet wurde. Gibt es keine Treffer, werden die Daten nicht gespeichert. Bei Pilotprojekten zeigte sich, dass die Trefferquote bei Tageslicht bei um die 60 Prozent liegt, bei abnehmendem Licht sank sie auf zehn bis 20 Prozent. "Der Nutzen ist zweifelhaft", sagt Katharina Schulze. Gebe es aber doch mal einen Treffer und die Polizei habe einen Erfolg, hört Schindler (SPD) schon den Ruf, die Daten doch zu speichern. "Was technisch möglich ist, wird gemacht", sagt er.

Fast 200 Seiten umfasst der Gesetzentwurf. Selbst die Experten merkten an, dass die Materie komplex sei. Im Landtag wird in der selben Anhörung noch ein anderes Gesetz besprochen. Mehr als zweieinhalb Stunden bleiben deshalb wohl nicht für ihre Bedenken. "Eine Farce", nennt das Schindler. "Das sind tiefe Eingriffe in die Bürgerrechte, für die ein Parlament mehr Zeit haben sollte", sagt Schulze.

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