So viel Rückenwind tut den Landtags-Grünen natürlich gut: Quer durch die Reihen loben Experten, Fachverbände und Naturschützer die Initiative von Fraktionschef Ludwig Hartmann für ein bayerisches Wassersicherungsgesetz. Und zwar öffentlich, an diesem Donnerstag bei einem Fachgespräch im Landtag, zu dem Hartmann eingeladen hat. "Der Gesetzesentwurf konkretisiert sehr wichtige Aspekte für die Nutzung und Bewahrung unserer Grundwasserressourcen", sagt zum Beispiel Professor Jörg Drewes, der an der TU München den Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft innehat und Sprecher der Expertenkommission Wasser ist, die die Staatsregierung in Wasserfragen berät. "Ich würde mir sogar noch weitergehende Maßnahmen wünschen."
Auch der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU), der nicht im Verdacht steht, grünlastig zu sein, lobt Hartmanns Vorstoß. "Der vorsorgende Wasserschutz ist zentrales Anliegen der kommunalen Wasserversorger", sagt VKU-Geschäftsführer Gunnar Braun. "Nur solange qualitativ und quantitativ möglichst naturbelassenes Wasser zur Verfügung steht, egal an welchem Ort, können wir die Versorgung mit unserem Lebensmittel Nummer eins gewährleisten." Und Ann-Katrin Behnisch vom Verband der bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW), in dem ebenfalls zahlreiche Wasserversorger organisiert sind, sagt: "Initiativen zur Sicherung unserer Wasserressourcen begrüßen wir ausdrücklich. Der Staat ist in der Pflicht, die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen."
Das Experten- und Verbände-Lob für die Grünen darf durchaus als Kritik an der Staatsregierung verstanden werden. Zwar hat Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) erst vor einer Woche Pläne des Freistaats für eine Milliarden teure Leitungsspange vom Bodensee bis nach Oberfranken und in die Oberpfalz vorgestellt, mit der in Zeiten der Klimakrise die Trinkwasserversorgung in Bayerns Trockengebieten langfristig gesichert werden soll. Gleichwohl sind in der Wasserwirtschaft in Bayern eine Reihe von Baustellen offen - zum Teil schon seit Jahren.
Da ist zum einen die von vielen Fachleuten als überfällig betrachtete Vergrößerung der Wasserschutzgebiete. Bayern zählt zu den Bundesländern mit den kleinsten Wasserschutzgebieten überhaupt. Nur fünf Prozent der Landesfläche sind als solche klassifiziert. In Baden-Württemberg etwa sind es 27 Prozent, in Hessen sogar 38 Prozent. Wenn es nach Hartmanns Gesetzesinitiative geht, soll bis 2030 der Umfang der Wasserschutzgebiete in Bayern auf zwölf Prozent der Landesfläche angehoben werden. Auch der Schutz des Tiefengrundwassers soll verbessert werden. Es soll unangetastet bleiben, und wenn nicht, dann vor allem der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen.
Der "Wassercent" soll endlich kommen
Die andere offene Baustelle ist der Wassercent. Dabei zählt Bayern ebenfalls zu den Schlusslichtern in Deutschland. 13 der 16 Bundesländer verlangen Gebühren für die Entnahme von Grundwasser - von den privaten Verbrauchern, den Bauern, dem Gewerbe und Industrien aller Art, den Energieunternehmen und dergleichen mehr. Die Staatsregierung hat in der Vergangenheit zwar immer mal wieder angekündigt, dass sie ebenfalls ein "Wasserentnahmeentgelt" einführen will, wie der Wassercent offiziell heißt. Letztlich hat sie es aber doch immer wieder gelassen.
Die Grünen wollen nun für die Förderung von tausend Liter oberflächennahem Grundwasser acht Cent Gebühr verlangen, tausend Liter Tiefengrundwasser sollen einen Euro kosten. Zum Vergleich: Ein Liter Mineralwasser kostet im Supermarkt 17 Cent aufwärts. Aus dem Erlös des Wassercents wollen die Grünen Gewässerschutz-Maßnahmen finanzieren.
Daneben soll in dem Gesetz der Vorrang der ortsnahen, dezentralen Trinkwasserversorgung, die in Bayern üblich ist, vor Fernleitungen - wie in Glaubers neuem Konzept - festgeschrieben werden. Vorgeschlagen wird ein zentrales Wasserentnahmekataster, in dem aufgelistet wird, wer wo wie viel Grundwasser aus dem Boden pumpt. Bisher fehlt so ein Kataster. Die Folge: Keiner hat den Überblick, wie viel Grundwasser in Bayern gefördert wird. Das aber wäre nach Ansicht von Experten eine wichtige Voraussetzung für einen sorgsamen Umgang mit den Grundwasservorräten.
Natürlich heißen die Experten und Verbände die Grünen-Initiative nicht bis ins letzte Detail für gut. Der VBEW sieht den Wassercent eher kritisch, er ist grundsätzlich gegen neue Gebühren und Abgaben. Auf der anderen Seite findet VBEW-Frau Behnisch an dem Grünen-Gesetzesentwurf ausdrücklich gut, dass er keine Ausnahmen für die Landwirtschaft vorsieht - die zu den großen Wasserverbrauchern zählt, und der Erlös zweckgebunden in den Wasserschutz fließen soll. Andere Verbandsleute sind zwar dafür, den Umfang der Wasserschutzgebiete in Bayern deutlich zu vergrößern. Aber die Marke von neun Prozent der Landesfläche ist ihnen zu starr. Sie fordern, sich nach dem Einzugsbereich Grundwasserströme und Quellen zu richten. Zugleich machten die Experten und Verbandsvertreter klar, dass solche Detailkritik nichts an ihrer grundsätzlichen Zustimmung ändere.
Wenig verwunderlich also, dass sich Grünen-Fraktionschef Hartmann, der auch Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl am 8. Oktober ist, sehr zufrieden zeigt nach dem Fachgespräch. "Wir sind mit unserem Wassersicherungsgesetz Pioniere in Deutschland", sagt er. "Wir sind die ersten, die den Schutz und die Sicherung unseres Wassers in einen übergreifenden Gesetzesrahmen gießen. Damit setzen wir neue Maßstäbe und stellen den Schutz des Trinkwassers an erste Stelle."