Miesbach:Glauber will Tiertransport nach Kasachstan gerichtlich verbieten lassen

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Bei Rinder-Transporten über Tausende Kilometer werden Tierschutzvorschriften oft unterwandert. (Foto: Ulrich Perrey/dpa)

Bayerns Umweltminister ist verärgert über tierquälerische Rinder-Exporte über EU-Staaten in Drittländer. Er will die juristischen Schlupflöcher schließen.

Von Christian Sebald, Miesbach

Die Auseinandersetzung um tierquälerische Rinder-Exporte aus Bayern nach Zentralasien und in andere Drittstaaten spitzt sich zu. Umweltminister Thorsten Glauber (FW), der kraft Amtes für die Einhaltung der europäischen und bundesdeutschen Tierschutzvorgaben im Freistaat zuständig ist, will jetzt höchstrichterlich durchsetzen, dass keine solchen Transporte mehr aus Bayern stattfinden dürfen. "Ich vertrete eine klare Haltung: Tierschutzwidrige Transporte in bestimmte Länder sind nicht hinnehmbar", sagt Glauber. "Für diese Haltung kämpfen wir auch vor Gericht. Die Schlupflöcher für solche Transporte müssen geschlossen werden."

Anlass für Glaubers ungewöhnlichen Schritt ist ein Export von 31 trächtigen Kühen vom oberbayerischen Miesbach nach Ungarn und weiter nach Kasachstan, der für diesen Donnerstag angesetzt ist. Das Verwaltungsgericht München hat das Landratsamt Miesbach und damit den Freistaat per Eilentscheid verpflichtet, die Transportpapiere für die Ausfuhr der Rinder nach Ungarn auszustellen. Der Miesbacher Amtsveterinär hatte der Spedition die Papiere verweigert. Dabei hat er sich auf die Liste des Umweltministeriums mit 18 Drittstaaten berufen, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass auf Exporten dorthin die Tierschutzvorgaben eingehalten werden. Auf dieser Liste steht auch Kasachstan. Der Miesbacher Amtsveterinär hat ausdrücklich Glaubers Rückendeckung. Deshalb hat das Umweltministerium jetzt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt.

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Die Exporte von Nutztieren in ehemalige Sowjetgebiete, nach Nordafrika und in die Türkei schlagen immer wieder hohe Wellen. Denn auf ihnen müssen die Rinder tagelang Kälte oder Hitze erdulden, sie haben kaum Platz auf den Lastwagen, bekommen viel zu wenig zu trinken und zu fressen, wie auch in etlichen Fernseh-Dokumentationen zu sehen ist. An den Zielorten werden die Tiere früher oder später unter meist grausamen Bedingungen geschlachtet. Deutschlandweit weigern sich deshalb seit Anfang 2019 Amtstierärzte, die Papier für solche Transporte auszustellen.

Auch viele Politiker hadern mit den umstrittenen Exporten. Der Landshuter Landrat Peter Dreier (FW) zählte bundesweit zu den ersten, die dagegen mobil machten. Glauber schaltete sich schnell in die Debatte ein. "Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze", sagte der Minister und versprach, dass er nicht länger Rinder-Exporte aus Bayern dulden werde, auf denen die Tierschutzvorgaben vorhersehbar verletzt werden. Als Entscheidungshilfe für die Amtsveterinäre präsentierte das Umweltministerium die Tabu-Liste mit Kasachstan und 17 weiteren Drittstaaten.

Im Zentrum des aktuellen Falls steht eine große Zuchtvieh-Exportfirma aus Hessen. Das Unternehmen, dessen Gesellschafter namhafte Rinderzucht-Organisationen aus Nord- und Ostdeutschland sind, hat nach Angaben des Verwaltungsgerichts im Dezember mit einem Milchviehbetrieb in Kasachstan einen Kaufvertrag über mehrere Hundert trächtige Kühe abgeschlossen. Die erste Teillieferung umfasst die 31 Rinder aus der Region Miesbach, die an diesem Donnerstag von dort nach Ungarn starten soll. Dort sollen die Tiere einem Gerichtssprecher zufolge 30 Tage in Quarantäne bleiben. Danach sollen sie in das 3500 Kilometer Luftlinie entfernte Kasachstan transportiert werden.

Das Gericht billigt in seiner Entscheidung dem Miesbacher Amtstierarzt ausdrücklich die Befugnis zu, bei der Ausstellung von Transportpapieren zu prüfen, ob auf der Fahrt die Tierschutzstandards der EU eingehalten werden. Aber diese habe er nur, wenn es sich um einen ununterbrochenen Transport in ein Drittland handle, sagt der Gerichtssprecher. Als Grenze für Zwischenaufenthalte auf so einem ununterbrochenen Transport ergebe sich aus der einschlägigen EU-Verordnung ein Zwischenstopp von höchstens 48 Stunden. Bei längeren Unterbrechungen müsse der Export als zwei Transporte beurteilt werden. Das heißt: Wegen der 30-tägigen Quarantäne in Ungarn besteht der Export der 31 Rinder aus dem Oberland ins zentralasiatische Kasachstan aus zwei Transporten.

Das hat entscheidende Folgen für Frage, ob der Miesbacher Veterinär die Einhaltung der Tierschutzvorgaben bei dem Export prüfen darf. "Für den Transport von Miesbach nach Ungarn ist das Landratsamt zuständig", sagt der Gerichtssprecher. Den Weitertransport von Ungarn nach Kasachstan dagegen müsse dies die zuständige ungarische Behörde beurteilen, das Landratsamt Miesbach dürfe sich "nicht dessen Prüfungskompetenz aneignen". Glauber ist offenkundig sehr verärgert über das neue juristische Schlupfloch, das die Exportfirma aufgetan hat. Deshalb die sofortige Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof.

© SZ vom 21.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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