Diese Gerichtsentscheidung ist für die früheren CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein wie bares Geld - und dürfte gleichzeitig viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler empören. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe haben Sauter und Nüßlein zusammen mit ihrer fünfköpfigen Vermittlergruppe bei umstrittenen Maskendeals zu Beginn der Pandemie nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen.
BGH-Entscheidung:Nüßlein und Sauter dürfen Millionenprovision aus Maskendeals behalten
Lesezeit: 4 min
Zu Beginn der Pandemie erhielten die CSU-Politiker üppige Provisionen bei der Beschaffung von Schutzmasken. Der BGH sieht den Tatbestand der Bestechlichkeit aber nicht erfüllt.
Von Johann Osel und Klaus Ott, München
CSU-Maskenaffäre:Wie Nüßlein, Sauter und Tandler an ihre Millionen kamen
660 000 Euro. 1,243 Millionen Euro. 48,3 Millionen Euro: CSU-Politiker und ihre Vertrauten strichen unmoralisch hohe Provisionen ein. Ein Überblick über Bayerns Maskenskandale - und die müden Maßnahmen gegen den politischen Filz.
Lesen Sie mehr zum Thema