Diese Gerichtsentscheidung ist für die früheren CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein wie bares Geld - und dürfte gleichzeitig viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler empören. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe haben Sauter und Nüßlein zusammen mit ihrer fünfköpfigen Vermittlergruppe bei umstrittenen Maskendeals zu Beginn der Pandemie nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen.
BGH-EntscheidungNüßlein und Sauter dürfen Millionenprovision aus Maskendeals behalten
Lesezeit: 4 Min.

Der damalige CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter fädelte zu Beginn der Corona-Krise lukrative Maskengeschäfte mit der Staatsregierung ein. Nun will die das Geld zurückhaben.
imago images/Rolf PossZu Beginn der Pandemie erhielten die CSU-Politiker üppige Provisionen bei der Beschaffung von Schutzmasken. Der BGH sieht den Tatbestand der Bestechlichkeit aber nicht erfüllt.
Von Johann Osel und Klaus Ott, München
