Parlament:U-Ausschuss zur Maskenaffäre startet

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Blick in den Plenarsaal: Ein Untersuchungssausschuss soll nun die Maskendeals aufarbeiten. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Der Landtag setzt Gremium offiziell an, das bereits in dieser Woche die Arbeit aufnehmen soll. Unterdessen wurden die Verhaltensregeln für Abgeordnete verschärft.

Von Andreas Glas, München

Der Landtag hat am Mittwoch offiziell beschlossen, einen Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre einzusetzen. Für den Antrag von SPD, FDP und Grünen stimmten auch die Fraktionen von CSU, Freien Wählern und AfD. Der Ausschuss soll noch in dieser Woche beginnen und sowohl die Maskengeschäfte der Staatsregierung in der Corona-Krise als auch die mögliche Beteiligung von Parlamentariern beleuchten. "Denn für einen Deal braucht es immer zwei: einen Abgeordneten, der anklopft, und ein Ministerium, das dem Geschäft zustimmt", sagte Florian Siekmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen.

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Der Fragenkatalog für den Untersuchungsausschuss enthält auch Fragen, die sich mit Aufträgen und Vertragsabschlüssen in den Jahren vor der Pandemie beschäftigen. Die CSU, die im Zentrum der Maskenaffäre steht, kündigte an, die Aufklärung zu unterstützen. "Die Menschen haben kein Verständnis, dass einzelne Mandatsträger sich in der Pandemie bereichert haben", sagte CSU-Vizefraktionschef Winfried Bausback, der den Ausschuss leiten wird.

Bereits am späten Dienstagabend hatte der Landtag strengere Verhaltensregeln für Abgeordnete beschlossen - ebenfalls eine Konsequenz aus der Maskenaffäre. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten lediglich die AfD-Fraktion und der frühere Justizminister Alfred Sauter, der eine zentrale Rolle in der Affäre spielt und inzwischen aus der CSU-Fraktion ausgetreten ist. Für die Vermittlung von Maskengeschäften soll Sauter rund 1,2 Millionen Euro bekommen haben. Strafrechtlich dürfte dies allerdings keine Folgen haben. Das Oberlandesgericht München erklärte im November, dass der Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt sei. Auch Sauter hatte entsprechende Vorwürfe stets bestritten.

Die nun beschlossenen Regeln sehen für die Abgeordneten unter anderem ein Verbot bezahlter Lobbytätigkeit vor. Außerdem müssen sie ihre Einnahmen aus Nebentätigkeiten künftig vom ersten Euro an offenlegen, ebenso Unternehmensbeteiligungen ab drei Prozent statt wie bisher ab 25 Prozent. Verboten sind den Abgeordneten in Zukunft auch Vorträge gegen Honorar, sofern diese im Zusammenhang mit ihrem Mandat stehen. Diese und weitere Regeln treten zum 1. April 2022 in Kraft.

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