Aschau:Silvester auf der Kampenwand fraglich

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Beileibe nicht jeder, der mit der Seilbahn auf die Kampenwand fährt, tut das nur, weil es sein Bauch nicht anders erlauben würde. (Foto: imago)

Das jüngste Gerichtsurteil gegen einen Neubau der Kampenwandseilbahn bedroht nebenbei das nächtliche Gegondel am Berg.

Glosse von Matthias Köpf

Ungefähr 300 normale Sitzbänke und 200 Motiv-Bänke gibt es angeblich in Aschau im Chiemgau, das sich bei Ausflüglern und Touristen selbst als "Bankerldorf" bewirbt. Die Motiv-Bank Nr. 88 wurde 2016 aufgestellt und gleich als "Wampenbankerl" bekannt. Auch das Wampenbankerl ist zum Sitzen gemacht und nicht primär zum Ablegen des Bauchs, wie auch immer so etwas dann aussehen müsste. Aber ihre Lehne ziert eben jener bairische Schüttelreim, der seit Generationen als bester Werbespruch für die noch viel größere Aschauer Touristenattraktion gelten kann: "I gang so gern auf'd Kampenwand, wenn i mit meiner Wampen kannt", steht da also geschrieben, wodurch mit aller Aschauer Autorität auch geklärt wäre, wie sich das genau zu schütteln hat. Also bitte erst "Kampenwand" und dann "Wampen kannt", und nicht andersrum nach der ebenfalls recht geläufigen Version "Wenn i mit meiner Wampen kannt, dann gangad i" und so weiter.

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Aber eigentlich muss ja keiner auf die Kampenwand gehen, es gibt es ja die Seilbahn, und so wampert wird einer schon nicht sein, dass so eine Viererkabine nicht reichen würde. Wobei die Bahnbetreiber diese sogar durch Achterkabinen ersetzen wollen und überhaupt die ganze Bahn neu bauen, wenn das Verwaltungsgericht da neulich nicht die Genehmigung aufgehoben hätte. Hat es aber, und genau deswegen könnte es an Silvester jetzt schwierig werden für alle Wamperten im Sinne jenes Schüttelreims und überhaupt für all jene, die droben auf der Sonnenalm den Jahreswechsel feiern, aber dann auch wieder runterfahren wollen.

Denn das Gericht hat sein Urteil mit einem eher formalen Fehler in der Genehmigung begründet und die meisten inhaltlichen Fragen der nächsten Instanz überlassen. Zu den nächtlichen Fahrten aber, von denen es künftig mehr als 80 im Jahr hätte geben dürfen, gab es Klartext. Demnach bedürften solche Sonderfahrten einer ausdrücklichen Erlaubnis. Dass eine Genehmigung dazu schlicht nichts sagt, so wie bisher, heiße keineswegs, dass alles erlaubt sei. Das bedroht unter anderem die übliche Silvesterparty auf der Sonnenalm plus abendlicher Berg- und nächtlicher Talfahrt, die beim Betreiber aber längst buchbar sind. Womöglich wird er allein deswegen beizeiten Berufung beantragen müssen. Sonst bleibt alles im Irrealis: Wenn i die Lizenz no fannt, fahrad i spat auf'd Kampenwand.

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