Öl- und Pelletheizungen:Härtefallhilfen können in Kürze beantragt werden

Jeder Tropfen kostet: Das Bild zeigt das Display einer Tankuhr für die Heizöllieferung an einem Tankfahrzeug. (Foto: Christian Charisius/dpa)

Insgesamt 1,8 Milliarden Euro hat der Bund für Privathaushalte bereitgestellt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Holz oder Öl heizen. Antragsstart ist der 15. Mai.

Die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben auch die Verbraucher in Bayern zu spüren bekommen - unter anderem in Form massiv erhöhter Strom- und Heizkosten. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt hat, stehen jetzt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Entsprechende Hilfsanträge können - online auf der Webseite des Sozialministeriums - vom 15. Mai an gestellt werden.

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Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern versteht man Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Härtefallhilfe erhalten laut Ministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel Erstwohnsitz) beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern. Weitere detaillierte Informationen zur Härtefallhilfe hat das Sozialministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.

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