Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat in drei Urteilen zu den sogenannten roten Gebieten in Bayern den Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Landwirtschaft gestärkt. Der Schutz des Grundwassers zähle zu den höchstrangigen Gemeinwohlaufgaben, sagte die Vorsitzende Richterin am VGH, Renate Köhler-Rott, in ihrer kurzen mündlichen Begründung des einen Urteils. Deshalb dürfe der Freistaat den Bauern Einschränkungen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen zumuten - eine Befreiung oder Ausnahmen davon in Einzelfällen oder eine Entschädigung seien nicht erforderlich. In der mündlichen Begründung des zweiten Urteils erklärte sie, dass die Bauern sich auch nicht darauf berufen könnten, dass das Messstellennetz, das etwaige Belastungen des Grundwassers anzeigt, nicht dicht genug sei und sich zu ihren Lasten auswirke.
Allerdings machte Köhler-Rott auch klar, dass die Lage der jeweiligen Messstellen entscheidend ist für die Zulässigkeit eines roten Gebietes. In einem weiteren Verfahren gab sie der Klage der Landwirte statt. Der Grund: Die betreffende Messstelle befindet sich in der Nähe einer Abfalldeponie. Damit sei sie untauglich für die Ausweisung des roten Gebiets in der Region. Denn die Belastungen des Grundwassers in dem Bereich könnten von der Deponie stammen und nicht aus der Landwirtschaft. Die gestrigen VGH-Urteile sind richtungsweisend für mehr als 60 weitere Klagen von mehr als tausend Bauern.
Der Vizepräsident des Bauernverbands, Stephan Köhler, sprach "von einem herben Rückschlag". Die klagenden Bauern hätten "viel Zeit, Geld und Gutachten" investiert. Deshalb sei es "verwunderlich", dass ihre Normenkontrollklagen "komplett abgelehnt worden sind". Auch unter den Landwirten im Saal herrschte Enttäuschung. Ein Kläger wollte noch nicht einmal sagen, ob er in der Sache vor das Bundesverwaltungsgericht zieht. Der VGH hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streits ausdrücklich Revision gegen die Urteile zugelassen. Auch der Bauernanführer Köhler wollte sich nicht dazu äußern, obwohl der Bauernverband die Klagen koordiniert hat. Das müssten die Kläger nach dem schriftlichen Vorliegen der Urteilsgründe entscheiden.
Die Ausweisung der roten Gebiete seit 2018 war ein gewaltiger Fortschritt für den Schutz des Grundwassers und damit des Trinkwassers in Bayern. Denn das Trinkwasser im Freistaat stammt zu 85 Prozent aus dem Grundwasser. Und in den roten Gebieten müssen die Bauern besonderes Augenmerk auf den Schutz des Grundwassers und damit des Trinkwassers achten. Es ist nämlich so: In einer ganzen Reihe von Regionen ist das Grundwasser mit Nitrat aus der Gülle und dem vielen Kunstdünger belastet, die in der Landwirtschaft verwendet werden. In hohen Konzentrationen ist Nitrat eine Gefahr für Flora und Fauna. Außerdem taugt das Grundwasser dann nicht mehr als Trinkwasser. Denn Nitrat ist gefährlich für den Menschen. Es steht im Verdacht, Krebs auszulösen.
In den roten Gebieten, die aktuell 550 000 Hektar Fläche oder 17 Prozent des Agrarlands in Bayern umfassen, müssen die Bauern eine ganze Reihe von Auflagen einhalten, um das Grundwasser vor einer weiteren Nitratbelastung zu bewahren. Die wichtigste: Sie dürfen nur 80 Prozent des Düngers ausbringen, den sie als Bedarf der Nutzpflanzen auf ihren Äckern errechnet haben. Außerdem gelten längere Sperrfristen in der kalten Jahreszeit und andere Auflagen. Aus Sicht der Bauern sind die Vorgaben alle ein Angriff auf ihr Eigentum an Grund und Boden und auf ihre Berufsfreiheit. Obendrein befürchten sie finanzielle Einbußen, wenn ihre Äcker nicht mehr so hohe Erträge bringen wie bisher.