Das etwas flapsig und so gar nicht juristisch klingende Wort "Impfdrängelei" lässt es schon vermuten. Der Tatbestand des Impfdrängelns kann zwar zu einem großen Aufschrei führen, zu sehr viel mehr aber auch nicht. In der Bundesverordnung ist zwar die Reihenfolge festgelegt, nach der geimpft werden soll, aber nicht, was passiert, wenn sie nicht eingehalten wird.
Corona-Impfung:Moralisch verwerflich, aber strafrechtlich nicht relevant
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"Impfdrängler" in Rathäusern und Heimen sind längst in Verruf geraten, doch Konsequenzen haben sie kaum zu befürchten. Das findet mancher empörend.
Von Florian Fuchs, Olaf Przybilla und Lisa Schnell, München
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