Zweieinhalb Jahre ist es her, dass die Polizei in Bayern durch die Parks streifte, um Menschen von Wiesen und Bänken zu verscheuchen. Wer nicht spurte, musste nicht nur Bußgeld zahlen, sondern wurde obendrein in Gewahrsam genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag diese bayerische Variante der Ausgangssperre als unverhältnismäßig gegeißelt. Ähnlich wie zuvor schon die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kamen sie zum Schluss, dass das bloße Herumsitzen "infektiologisch unbedeutend" gewesen sei.
Corona-Politik:Das Recht aufs Herumlungern
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Zum Glück gibt es Verwaltungsgerichte. Sie haben die bayerische Art der Ausgangssperre 2020 für unverhältnismäßig erklärt. Die Politik ist zu einer solch kritischen Aufarbeitung der Regeln anscheinend nicht in der Lage.
Kommentar von Sebastian Beck
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