MeinungCorona-PolitikDas Recht aufs Herumlungern

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Kommentar von Sebastian Beck

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Das Sitzen auf einem Bankerl war zeitweise in Bayern keine ganz unkritische Angelegenheit. Gut, dass die Verwaltungsrichter das nun geklärt haben.
Das Sitzen auf einem Bankerl war zeitweise in Bayern keine ganz unkritische Angelegenheit. Gut, dass die Verwaltungsrichter das nun geklärt haben.
Armin Weigel/dpa

Zum Glück gibt es Verwaltungsgerichte. Sie haben die bayerische Art der Ausgangssperre 2020 für unverhältnismäßig erklärt. Die Politik ist zu einer solch kritischen Aufarbeitung der Regeln anscheinend nicht in der Lage.

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Zweieinhalb Jahre ist es her, dass die Polizei in Bayern durch die Parks streifte, um Menschen von Wiesen und Bänken zu verscheuchen. Wer nicht spurte, musste nicht nur Bußgeld zahlen, sondern wurde obendrein in Gewahrsam genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag diese bayerische Variante der Ausgangssperre als unverhältnismäßig gegeißelt. Ähnlich wie zuvor schon die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kamen sie zum Schluss, dass das bloße Herumsitzen "infektiologisch unbedeutend" gewesen sei.

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