Die Landtagsfraktion und der Landesverband der AfD in Bayern haben einem Reporter des Bayerischen Rundfunks (BR) ein Hausverbot für alle ihre Veranstaltungen erteilt. Wie der BR am Freitagmorgen mitteilte, wirft die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner dem Journalisten vor, sie beleidigt zu haben. Dieser weise die Vorwürfe zurück, "der BR hat keinen Anlass, daran zu zweifeln", heißt es in einer Presseerklärung des Senders. Der Mitarbeiter habe auch eine eidesstattliche Versicherung dazu abgegeben.
Der BR erwarte, "dass das Kommunikations- und Hausverbot unverzüglich rückgängig gemacht wird". Die Maßnahme bezieht sich anscheinend auf Veranstaltungen sowie auf die Erteilung von Auskünften. Bei einem Termin der AfD-Fraktion für die Landtagspresse kürzlich, zu dem breit eingeladen worden war, war der BR-Vertreter nicht anwesend - er soll dezidiert nicht eingeladen gewesen sein.
"Dies ist der Versuch, den Bayerischen Rundfunk in seiner journalistischen Arbeit massiv zu behindern. Ich werte dies als Angriff auf die Pressefreiheit", sagte Thomas Hinrichs, Informationsdirektor des BR. Er wirft der AfD "Rufschädigung" vor und nennt das Hausverbot "inakzeptabel". BR-Chefredakteur Christian Nitsche verweist darauf, dass der ausgeschlossene Reporter unter anderem zu Umsturzfantasien in parteiinternen AfD-Chats recherchiert hat. "Man kann vermuten, dass er mundtot und sein Informationsnetzwerk in der AfD kaputt gemacht werden soll", sagte Nitsche. Der Präsident des Bayerischen Journalisten-Verbands (BJV) Harald Stocker sagte, dass sich eine politische Partei nicht aussuchen könne, wer über sie berichtet. Andernfalls würden Parteien "jeden Journalisten rausnehmen, der kritisch arbeitet und gute Kontakte hat".
AfD-Landeschef Stephan Protschka bestätigte auf Nachfrage der SZ das Hausverbot - für den einzelnen Reporter, ansonsten sei der BR "ein immer gern gesehener Gast". Die Klage über einen Angriff auf die Pressefreiheit sei der Versuch, die AfD "in ein schlechtes Licht zu stellen". Offenbar geht es aber tatsächlich um mehr als eine angebliche Beleidigung - nämlich eben um unerwünschte Berichterstattung. Der Beschluss des Landesvorstands wirft dem Reporter auch Verbreitung von "Falschinformationen" sowie "Anstiftung" zur Herausgabe von Partei- und Fraktionsinterna vor.