Corona-Geschäfte:Sauter wollte offenbar weitere Million kassieren

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Der Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Alfred Sauter vor einer Sitzung des Masken-Untersuchungsausschusses im Landtag. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der CSU-Politiker soll als Anwalt bei der Sonderzulassung eines Corona-Schnelltestgeräts ein horrendes Honorar gefordert haben. Das berichtet ein Zeuge im Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags. Letztlich flossen 300 000 Euro.

Von Klaus Ott, München

Dass der Anwalt und Abgeordnete Alfred Sauter sehr geschäftstüchtig ist, das ist allgemein bekannt. Jetzt stellt sich heraus, dass der langjährige CSU-Politiker von der Corona-Pandemie offenbar noch viel mehr profitieren wollte, als das bislang bekannt war. Sauter soll für seine Tätigkeit als Anwalt der Kanzlei Gauweiler & Sauter bei der Zulassung eines Corona-Testsystems ein Honorar von einer Million Euro gefordert haben. Das kam am Freitag im Untersuchungsausschuss Maske im Bayerischen Landtag zur Sprache.

Im U-Ausschuss sagte Frederico Bürsgens, Chef der Medizinprodukte-Firma GNA Biosolutions, als Zeuge aus. Die Firma GNA hatte 2020 ein neues Schnelltestsystem für das Coronavirus entwickelt. Doch bei der Zulassung des Testgeräts mit dem Namen Octea durch das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gab es Probleme. Die Firma GNA schaltete daraufhin im Dezember 2020 die Kanzlei der CSU-Politiker und Ex-Minister Peter Gauweiler und Alfred Sauter ein. Sauter übernahm das Mandat und wandte sich in dieser Sache auch an die bayerische Staatskanzlei.

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Nachdem das Bundesinstitut dann einen Tag vor Weihnachten 2020 doch eine Sonderzulassung für Octea erteilte, folgte 2021 eine Honorarforderung der Kanzlei Gauweiler & Sauter. Bürsgens sagte im U-Ausschuss aus, seiner Erinnerung nach habe Sauter eine Million Euro gefordert. Es sei dann gelungen, Sauter auf 300 000 Euro herunterzuhandeln. Dass die Kanzlei Gauweiler & Sauter Anfang Februar 2021 diese 300 000 Euro bei der Firma GNA in Rechnung gestellt und auch bekommen hatte, war im April 2021 durch die Süddeutsche Zeitung bekannt geworden.

Neu ist, dass Sauter nach Darstellung von GNA-Chef Bürsgens einen viel höheren Betrag gefordert haben soll. Es wäre dann ein zweites Millionenhonorar für den Anwalt Sauter in Zusammenhang mit der Pandemie gewesen. Der CSU-Politiker hatte Anfang 2021 über eine Firma seiner Töchter bereits heimlich mehr als 1,2 Millionen Euro Provision für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken an das bayerische Gesundheitsministeriums kassiert. Das war wenig später durch Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeflogen.

"Eine ambitionierte Forderung, um es vorsichtig zu sagen"

Der auf Betreiben von Grünen, SPD und FDP eingesetzte Untersuchungsausschuss soll aufklären, wie jene Masken-Geschäfte im Detail abliefen, an denen der Landtagsabgeordnete Sauter und auch der damalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein heimlich verdient hatten. Zum Untersuchungsauftrag gehören auch die Vorgänge um die Firma GNA Biosolutions. Dazu wollte Ausschuss am Freitag auch Sauter selbst hören.

Sauter verweigerte aber erneut die Aussage; wie schon vor wenigen Wochen, als es um die Maskengeschäfte ging. Der Abgeordnete machte am Freitag erneut von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zu äußern. Das steht Sauter, wie der Ausschussvorsitzende und frühere Justizminister Winfried Bausback (CSU) erklärte, als Betroffener zu. Bausback sagte nach der Sitzung zu der offenkundigen Millionenforderung Sauters im Fall GNA, "das war bislang nicht bekannt und hat sich auch nicht aus den Akten ergeben". Bausback äußerte, das sei "von außen betrachtet schon eine ambitionierte Forderung, um es vorsichtig zu sagen". Der frühere Justizminister schränkte das dahingehend ein, dass er selbst nie als Anwalt tätig gewesen sei.

Auch die statt der offenbar von Sauter geforderten Million letztlich gezahlten 300 000 Euro bezeichnete GNA-Chef Bürsgens bei seiner Zeugenaussage als "sehr, sehr hoch". Man habe sich bei der Firma GNA Biosolutions dann aber entschieden, zu zahlen, um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden.

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