Einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach zufolge darf die historische Radrennbahn in Nürnberg-Reichelsdorf abgerissen werden. Das Gericht zeigt sich überzeugt, dass die zur Weiternutzung der Bahn erforderlichen Sanierungskosten in keinem Verhältnis zu gegebenenfalls zu erwartenden Erträgen stünden. Als Folge dessen habe die Stadt dem Wohnraum Vorrang vor denkmalschutzrechtlichem Bahnerhalt einräumen dürfen. Auf dem Areal soll ein Wohnquartier entstehen.
Die Bahn gilt als älteste erhaltene Zementbahn in Europa, das Denkmalnetz Bayern war juristisch gegen deren Teilabriss vorgegangen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Nicht betroffen von dieser Gerichtsentscheidung ist der Mitte Februar verhängte Beschluss, das Baumfällen auf dem Areal bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vorläufig einzustellen. Gegen die Fällungen hatte der Bund Naturschutz interveniert.