Hamburg:Firmen sollen Ausnahmeregeln bei Gewässerschutz bekommen

Hamburg (dpa) - Für Unternehmen sollen nach dem Willen der Industrie- und Handelskammern in Norddeutschland (IHK Nord) mehr Ausnahmen beim Gewässerschutz gelten. In einer Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beklagt der IHK-Zusammenschluss, dass die Dynamik der norddeutschen Wirtschaft durch die Richtlinie gehemmt werde. Ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten komme zu dem Schluss, dass Vorhaben einzelner Betriebe um mehr als ein Jahr verzögert und bis zu 20 Prozent teurer werden könnten, erklärten die Kammern am Dienstag. Öffentliche Infrastrukturvorhaben könnten sich um bis zu zwei Jahre verzögern und um Million Euro teurer werden.

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Hamburg (dpa) - Für Unternehmen sollen nach dem Willen der Industrie- und Handelskammern in Norddeutschland (IHK Nord) mehr Ausnahmen beim Gewässerschutz gelten. In einer Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beklagt der IHK-Zusammenschluss, dass die Dynamik der norddeutschen Wirtschaft durch die Richtlinie gehemmt werde. Ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten komme zu dem Schluss, dass Vorhaben einzelner Betriebe um mehr als ein Jahr verzögert und bis zu 20 Prozent teurer werden könnten, erklärten die Kammern am Dienstag. Öffentliche Infrastrukturvorhaben könnten sich um bis zu zwei Jahre verzögern und um Million Euro teurer werden.

Untersucht wurden laut IHK Nord Hafenwirtschaft und Schiffbau, die Branchen Chemie und Recycling sowie der Tourismus. Bei Infrastrukturvorhaben wurden etwa Fahrrinnenvertiefungen an Häfen und der Bau von Autobahnen untersucht.

Mit Ausnahme- und Abweichungsregeln sollen wirtschaftliche Interessen gegenüber Umweltbelangen mehr Gewicht bekommen, forderte die IHK Nord. Außerdem müsse es möglich werden, auf Beeinträchtigungen der Umwelt durch Ausgleichsmaßnahmen oder Kompensationszahlungen zu reagieren. Zudem solle eine Bagatellschwelle geschaffen werden, unterhalb derer eine Verschlechterung des Wasserzustands nicht als solcher gelten solle. Außerdem müsse die Frist verlängert werden, bis zu der die Gewässer in den EU-Staaten in einen guten ökologischen Zustand gebracht worden sein müssen. Derzeit gilt 2027 als Ziel.

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