München:Debatte um Ehrendoktorwürden von Nationalsozialisten

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München (dpa/lby) - Die akademische Ehrung von Nationalsozialisten ist bis heute ein dunkles Kapitel der Universitäten in Bayern: Noch immer ist unklar, wie viele Nationalsozialisten ausgezeichnet wurden - und ob die Ehrendoktorwürde womöglich nach wie vor besteht. "Wir sind gerade dabei, die Listen mit den Ehrendoktorwürden zu überprüfen", sagt Ulrich Marsch von der Technischen Universität München (TUM). Auch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg untersucht momentan, ob Nationalsozialisten zu ihren Ehrenträgern zählen. Bei der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist das gar nicht möglich, weil alle Akten bei einem Bombenangriff verbrannt sind.

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München (dpa/lby) - Die akademische Ehrung von Nationalsozialisten ist bis heute ein dunkles Kapitel der Universitäten in Bayern: Noch immer ist unklar, wie viele Nationalsozialisten ausgezeichnet wurden - und ob die Ehrendoktorwürde womöglich nach wie vor besteht. „Wir sind gerade dabei, die Listen mit den Ehrendoktorwürden zu überprüfen“, sagt Ulrich Marsch von der Technischen Universität München (TUM). Auch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg untersucht momentan, ob Nationalsozialisten zu ihren Ehrenträgern zählen. Bei der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist das gar nicht möglich, weil alle Akten bei einem Bombenangriff verbrannt sind.

Doch schon jetzt ist klar, dass die bayerischen Universitäten während der NS-Zeit einige fragwürdige Personen geehrt haben. Darunter beispielsweise den Juristen Hans Frank, der als Hauptkriegsverbrecher bei den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt wurde. Für die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München hat sich die Sache damit erledigt. „Da gibt es sicherlich unterschiedliche Ansichten, aber unsere Juristen sind überzeugt, dass die Ehrendoktorwürde mit dem Tod erlischt“, sagt Katrin Gröschel, Sprecherin der LMU.

Andere Universitäten müssen das noch klären. „Wir müssen erst prüfen: Erlischt der Titel mit dem Tod? Wie läuft eine Aberkennung überhaupt ab?“, sagt Ulrich Marsch von der TUM. Einen solchen Fall gab es in Bayern nämlich noch nie. Das bayerische Kultusministerium verweist auf Artikel 69 des Bayerischen Hochschulgesetzes. Demnach ist eine Aberkennung möglich, wenn sich die betreffende Person „durch ein späteres Verhalten der Führung des Grades als unwürdig“ erweist. Diese Unwürdigkeit muss sich aber auf die Wissenschaft beziehen. 

Außerdem muss der Betroffene erst angehört werden. Dafür wird es in den meisten Fällen zu spät sein. Schon die Überprüfung der Ehrenträger wird noch einige Zeit dauern. Die TUM hofft, erste Ergebnisse noch in diesem Jahr präsentieren zu können. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg möchte über ihre NS-Vergangenheit nächstes Jahr ein Buch herausbringen.

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