Verkehr:Glühwein ist ein unkalkulierbares Risiko für Autofahrer

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Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Weihnachtsmarktbesuch mit Glühweintrinken plant, sollte Auto, Motorrad oder Drahtesel grundsätzlich besser daheim lassen. Denn das beliebte Heißgetränk kann schon bei geringen Mengen mehr Wirkung zeigen als angenommen.

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Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Weihnachtsmarktbesuch mit Glühweintrinken plant, sollte Auto, Motorrad oder Drahtesel grundsätzlich besser daheim lassen. Denn das beliebte Heißgetränk kann schon bei geringen Mengen mehr Wirkung zeigen als angenommen.

Bereits nach einem Glühwein kann je nach Rezeptur und Alkoholgehalt etwa bei einem 80 Kilogramm schweren Mann die Alkoholkonzentration im Blut über die kritische Grenze von 0,3 Promille ansteigen, warnt der TÜV Thüringen. Ab diesem Wert drohen bereits Strafen, wenn der Fahrer beispielsweise in einen Unfall verwickelt wird oder durch unsichere Fahrweise auffällt. Und für Fahranfänger in der Probezeit gilt eine strikte Null-Promillegrenze: Bereits weniger als 0,3 Promille Alkohol im Blut werden bestraft - mit 250 Euro Bußgeld und einem Punkt.

Viele Verbraucher hängen dem Irrglauben an, dass Glühwein durch Erhitzen sofort an Alkohol verliert. Auf Weihnachtsmärkten wird der Glühwein der Prüforganisationen zufolge aber in der Regel auf Temperaturen um die 70 Grad erhitzt - zu wenig, um Alkohol zu verlieren. Dieser verflüchtigt sich den Angaben zufolge erst ab 78 Grad Celsius. Niemand sollte sich also einreden, ohne Folgen das ein oder andere Glas mehr trinken zu können - zumal nie klar ist, wie hochprozentig der Glühwein wirklich ist.

Sonst drohen ab 0,5 Promille Alkohol im Blut oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l ein Fahrverbot von einem Monat, 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte für Ersttäter. Auf Wiederholungstäter kommen dem TÜV Thüringen zufolge neben drei Monaten Fahrverbot sowie zwei Punkten 1000 Euro bei der zweiten und 1500 Euro bei der dritten Auffälligkeit zu. Und wer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährdet, dem drohen den Angaben nach verschärfte Strafen mit drei Punkten, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geldstrafe von bis zu 3000 Euro oder Freiheitsentzug.

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